Danke für die Tips - besonders für das Zitat! Ich werde es damit in der kommenden Woche 'mal probieren und hier darüber berichten!
Aus der Vergangenheit weiß ich allerdings, dass die westfälischen Beamtenschädel in solchen Dingen ungefähr so flexibel wie eine F1-Chassis sind...

Bisher galt die klare Aussage "Nix ASU, nix Zulassung und schon gar nix auf Straße"...
Vor ein paar Jahren mußte man das Auto bei der Zulassung hier sogar vorführen - wäre heute natürlich eine nette Gelegenheit gewesen, unterwegs eine paar Dinge zu erledigen... Inzwischen ist das aber wieder abgeschafft worden. Wahrscheinlich waren die Herrschaften mehr auf dem Parkplatz, als an Ihrem Schreibtisch unterwegs...
P.S. Als mein erster Brief vor zig Jahren wg. der An & Abmelderei voll war, wollte das Straßenverkehrsamt den alten Brief einziehen und vernichten. Ich sah das natürlich völlig anders und wollte lediglich eine Entwertung und das gute Stück, das ja zur Auto-Historie gehört, unbedingt behalten. Selbstverständlich war ich mit einem entsprechenden Beipielfall inkl. Gesetzesanhang aus der Motor-Klassik angetreten! Ergebnis: Zulassung ist Ländersache und der Beispielfall stammt aus Bayern - interessiert uns also überhaupt nicht!

In der Verlängerung bin ich dann über die vorgesetzte Dienststelle (Regierungspräsidium) gegangen, bekamm eine KOSTENPFLICHTIGE Ausnahmegenehmigung (ca. 70,- DM) und durfte dann meinen alten Brief wieder abholen!!! Übrigens NICHT entwertet....
Die spinnen, die Westfalen!!!
Fortsetzung folgt....
