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CD 30-Felgen eintragen?

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ziploader
Beiträge: 1791
Registriert: 23. Aug 2003, 16:56
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Beitrag von ziploader »

Wenn dein Prüfer so kooperativ ist..
Sind die meißten leider nicht.
Das Gutachten ist ja über dei KBA-Nummer theoretisch abrufbar.
Aber wie das so ist.. keine Lust, zu doof, etc.
cu
marcus

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ManfredS
Beiträge: 4243
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Beitrag von ManfredS »

Ja, das ist richtig - kommt 100%ig drauf an, wie kooperativ der blaue Schlumpf ist.
Wird dann zwar eine Eintragung nach §21, aber über die KBA-Nummer können die im Prinzip alles zu den Daten der Felgen (Maße, ET, Festigkeit, Tragfähigkeit, etc.) abrufen. Ggf. sogar Gutachten.
Gleiches hatte ich diese Tage mit einem Kumpel von mir mit unserem TÜVer.
Tipo-Felge von atiwe auf dem Doblo. Passt mechanisch drauf und über den TÜVer haben wir die Tragfähigkeit der Felge mit den Achslasten des Doblo abgleichen können. Passt, wird nun eine 21er.
mfg., Manfred
ottofiatabarth
Beiträge: 35
Registriert: 5. Jan 2003, 18:42
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Gutachten 205/60/13 auf CD 30 vorne und hinten ohne Verbreit

Beitrag von ottofiatabarth »

Hallo X 1/9 Fans
ich hab noch das Originale Gutachten von1982 für die CD 30 felge mit 205/60/13 für vorne und hinten
die hab ich auch eingetragen auf meinem 1300 Sondermodell.
Gruß Jörgen
Fahre und Schraube X 1/9 seit 1981
Toyota Hilux Delta Umbau ,Golf Country ,Motorschlitten Ski Doo MXZ 600,Honda ZB 50,Pit Bike,Honda CRF,Moto Cross.
Philip
Beiträge: 23
Registriert: 3. Jun 2007, 19:09
Wohnort: Freiburg

Beitrag von Philip »

Hallo
wenn ihr hier gerade bei Eintragungen usw. seit hab ich noch eine Frage anzuhängen.
Ich habe ein x der seit 10 Jahren abgemeldet ist und demnächst wieder fahren soll.
Das Problem ist dass ich kein Brief dazu habe :oops: allerdings einen Schein vom Vorbesitzer
mit allen eintragungen wie Ansa, CD30 usw. :lol:
Reicht das aus um ein Brief zu bekommen mit den selben Eintragungen oder wie geh ich vor?
Danke für die Hilfe.
Gruss Philip
ManfredS
Beiträge: 4243
Registriert: 15. Mai 2007, 01:42
Wohnort: Alpenrand

Beitrag von ManfredS »

Im Prinzip müsstest Du nach der neuen Zulassungsordnung nur noch eine HU machen, egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist.
Da Du aber keinen Fahrzeugbrief besitzt, musst Du eine Untersuchung (Vollabnahme) nach §21 machen.
Da heisst, es wird alles neu geprüft, die Fahrzeugdaten und die Eintragungen. Dass Du den alten Schein hast, wird dir dabei aber hilfreich sein um zeigen zu können, dass das alles schon mal geprüft wurde und eingetragen war.
Nochwas dazu: Je mehr Daten (also zu allem was normal in den Papieren steht) Du zu deinem Auto (in genau deiner Version) liefern kannst, je einfacher wird es...

Zur Zulassung brauchst Du dann noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA und einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag).
mfg., Manfred
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