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Parkplatzrempelei

In diesem Forum kann alles Mögliche über X1/9 besprochen werden. Ob man neulich einen bestimmten X auf der Autobahn gesehen hat, einem die Gebrechlichkeit des Fünfganggetriebes auf die Nerven geht, alles was in keins der anderen Foren reinpasst.
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Streitberg
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Parkplatzrempelei

Beitrag von Streitberg »

Da hammas wieder,

22 Jahre fahr ich jetzt mein Auto, bis auf den depperten Engländer 1983 (Kotflügel rechts vorn) ist nix passiert.
Ich lackier mein Auto, schon fährt mir so eine Tussi auf dem Parkplatz rein :oops:
Ich hau mir den Hinterkopf am Überrollbügel an, am Sharan fällt der Stoßfänger ab und---------- die Volvo Stoßstange ist völlig entspannt, ohne Kratzer und Macken, an der Karosserie keine Beule, nix zu sehen :lol:

Sag noch mal einer was gegen die VolvoX.
Mit den Tangastoßstängchen wär jetzt was geboten.

Wer ist bei sowas eigentlich Schuld.

Ich sitz in meinem flachen Keil in einer Längsparklücke am Supermarkt, rechts ein Kombi, beim rückwärtsrausfahren werd ich abgeräumt, hatte keine Chance was zu sehen.
Die Frau allerdings auch nicht mit meinem Flachmann, zudem bin ich ja auch nicht ganz lim Schneckentempo raus.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
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Dierk
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Beitrag von Dierk »

Hallo Andreas,
da haste ja Schwein gehabt.

Ich habe vor 2 Monaten da etwas im Fernsehen gesehen.
Dort hieß es das in 98% der Unfälle (wenn beide schon im Auto sitzen) auf dem Supermarkt-Parkplatz beide Unfallgegner die Schuld gegeben wird.
Somit muss jeder seinen Schaden selbst regulieren....
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Querlenker
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Beitrag von Querlenker »

Hallo Andreas,

gratuliere! Beim Anlesen des Posts habe ich schon den schönen neuen Lack abblättern und in Falten gesehen - ein Hoch auf Volvo!

Hey Dierk, haste noch mehr Bilder von dem Flachmann?
Gruß Querlenker

Emerson Fittipaldi - Formula 1 World Champion 1972-1974 :
"...I'm not exaggerating, the X1/9 drives just like a Formula 1. I've not often tested a car with road holding as good and as 'true' as this..."
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Dierk
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Beitrag von Dierk »

Nee, noch nicht. 8)
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Miket
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Gratuliere!

Beitrag von Miket »

OK, OK! Ihr seid stabiler - aber Angela Merkel ist ja auch robuster als die aktuelle Miß World.... :lol: Und mit wem würdest Du lieber auf einer einsamen Insel standen? :lol: :lol: :lol:
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Linus
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Anwalts Dauerbrenner

Beitrag von Linus »

der Supermarktparkplatz ist Privatgelände, auf dem die StVO nicht gilt, auch wenn da ein Schild hängt auf dem das steht. Es wird also ein fleißiger Anwalt versuchen, deinen "Schuldanteil" möglichst hochzuschrauben und die leidige Angelegenheit immer wieder aufzuköcheln, um dich mürbe zu machen. Nutznießer der Aktion sind
1. die Anwälte, die für einen blöden Brief mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten immer wieder was verdienen; und
2. Die Versicherungen, die sich mit dem bezahlen Zeit lassen, da ja die Schuldfrage nicht geklärt ist. :wink:
im Falle meines Bruders dauerte das Elend drei Jahre und ging 40:60 aus, obwohl er meiner Meinung nach eigentlich nix falsch gemacht hat.
Ich habe deswegen jedenfalls eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen..
Zeit müßte man haben... und Platz...und Ahnung...
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andimr
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Öffentlicher Verkehrsraum

Beitrag von andimr »

Hallo,
bei dem Supermarktparkplatz handelt es sich auf alle Fälle um öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehören nämlich auch Flächen, die ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse mit Zustimmung (hier: des Marktbetreibers) zur Nutzung tatsächlich offenstehen. Der tatsächliche Öffentlichkeitscharakter kann nur durch unmißverständliche Hindernisse, die die tatsächliche Nutzung erschweren oder unmöglich machen, ausgeschlossen werden. Also findet auch die StVO Anwendung, wo in § 9 Abs. 5 steht, dass der Fahrzeugführer sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Da es bereits zu einem Zusammenstoß gekommen ist, lag auf alle Fälle die Gefährdung vor. Wenn ich es richtig verstanden habe, bist du rückwärts aus einer Parklücke gefahren, oder? Wenn die andere nicht auch rückwärts gefahren ist, hast du erstmal die schlechteren Karten. Letztendlich werden sich die Versicherungen damit auseinandersetzen.

So, wahrscheinlich habe ich viel zu weit ausgeholt und klug geschissen.
Trotzdem viel Glück.
Gruß Andi
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Streitberg
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Naja

Beitrag von Streitberg »

Hallo,

bin auch davon ausgegangen, dass das auf mein Konto geht.
Dann ist halt eine Rückstufung in der Versicherung fällig. So ein Scheiß.
Wäre natürlich nett gewesen wenn das mit dem Renault passiert wäre, da bin ich in SF 25, macht bei Rückstufung SF 22, bleibt bei 30 %.
Beim X bin ich in SF 7, Rückstufung auf SF 3 macht 70 % anstelle 50 % .
Naja, macht im 1/2 Jahr 42,00 Euronen mehr Versichrungsprämie. Hätte nicht sein müssen aber verkraftbar.
Die Sharanprallfläche kostet auf jeden Fall deutlich mehr. Eine selbstübernahme der Kosten um den Rabatt zu schonen ist wohl nicht Sinnvoll.

Servus Andreas der in Zukunft langsamer Rückwärtsfährt und besser schaut.
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
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Alex K.
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Beitrag von Alex K. »

Hallo Andreas,

das ist alles nicht so schlimm. Ich habe einen X mit zerknautschtem Heck in der Garage stehen, das tut viel mehr weh... :?

Gruß, Alex
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Uli.R
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Hallo Andreas

Beitrag von Uli.R »

Ich denke, Andimr hat schon alles gesagt. Das sieht schlecht aus für Dich.

Das Gleiche gilt ja auch beim Rausfahren aus einem Grundstück. Den "etwas blöd geparkten Kombi/Van/Kleinlastwagen", der dir die Sicht nimmt, kriegst du nur dann an die Hammelbeine, wenn er rechtswidrig parkt (und auch dann nur mit Teilschuld). Der freundliche Herr in Schwarz am Amtsgericht wird dir stets vorhalten, du hättest dich halt einweisen lassen müssen!
Noch ein Bekloppter mehr ;-)

1988er i.e. in Nero 601
128AS10162813
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