Das Forum läuft nun auf dem neuen Server.
Nach so einem Umzug auf eine komplett neue Server-Architektur können durchaus noch Fehler auftreten, daher bitten wir um Euer Feedback:

Bitte Feedback und Wünsche zum neuen Forum hier äußern:
==> FEEDBACK UND WÜNSCHE
Die Userliste wird aktuell bereinigt, d.h. User deren Login schon lange zurück liegt werden - je nach Häufigkeit der Beiträge - entweder deaktiviert oder gelöscht.
Das betrifft im Augenblick nur diejenigen, die eine ungültige Email-Adresse hinterlegt haben. Prüft also bitte Eure Email-Adressen und loggt Euch auch bitte ab und an ein.
Bedenken bitte direkt über das Kontaktformular an uns senden.

Neue Fahrzeugpapiere

In diesem Forum kann alles Mögliche über X1/9 besprochen werden. Ob man neulich einen bestimmten X auf der Autobahn gesehen hat, einem die Gebrechlichkeit des Fünfganggetriebes auf die Nerven geht, alles was in keins der anderen Foren reinpasst.
Antworten
Benutzeravatar
Streitberg
Beiträge: 4565
Registriert: 9. Sep 2002, 22:09
Wohnort: 97688 Bad Kissingen

Neue Fahrzeugpapiere

Beitrag von Streitberg »

Hallo miteinander,

wie ich ja bereits im Insider ausführlich geschrieben habe gibt es ab 1.10.
neue Fahrzeugpapiere. Brief und Schein werden durch die Zulassungsbescheinigung I und II ersetzt.
Zwar erfolgt der Austausch erst bei einer Umschreibung, also Verkauf oder Wohnortwechsel, trotzdem ist es dingend anzuraten den alten Brief mit den Daten bezüglich Eintragungen und Vorbesitzer zu kopieren.
Ebenso würde ich den Schein kopieren.
Hintergrund ist, dass in der neuen ZB I + II nur noch 2 Vorbesitzer aufgeführt werden, ansonsten nur die Anzahl der Besitzer, nicht jedoch die Haltedauer und die Anschrift. Ebenso werden die Vorübergehenden Stilllegungen im Winter nicht mehr dokumentiert. Solche Daten aus dem alten Brief gehen also unwiederbringlich verloren wenn eine neue ZB ausgestellt wird. Beim Verkauf des Fahrzuges z.b. ein echter Nachteil.
Weiterhin ist die Eintragung von Zubehör im neuen ZB I + II so mißverständlich geregelt, dass es unter Umständen zu Problemen bei Fahrzeugkontrollen führen kann.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
Benutzeravatar
Alex K.
Beiträge: 2169
Registriert: 9. Sep 2002, 10:43
Wohnort: Wiernsheim bei Pforzheim
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex K. »

Andreas,

weist Du auch was über die Zeit, nach der ein Fahrzeug nach der vorübergehenden Stilegung als entgültig Stillgelegt gilt?

Gruß, Alex
Benutzeravatar
Holgi
Site Admin
Beiträge: 5466
Registriert: 6. Sep 2002, 19:24
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Beitrag von Holgi »

hatte ich kürzlich gelesen: Pauschal 18 Monate ... (früher 12 + 6, seit einiger Zeit eh' schon 18 Monate pauschal)

Hier ist allerdings von 7 Jahren die Rede ...?
http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2005/DE ... _03-05.pdf
Bertone X1/9
Benutzeravatar
Streitberg
Beiträge: 4565
Registriert: 9. Sep 2002, 22:09
Wohnort: 97688 Bad Kissingen

Richtig

Beitrag von Streitberg »

Hallo,

nach einem Entwurf für das Zulassungsrecht war/ist geplant diese Frist von 18 Monate auf 7 Jahre zu erweitern.
Inwieweit dies allerdings bereits Vorschrift ist bzw. noch wird bin ich überfragt.
Habe dazu in der letzten Zeit auch nichts mehr gelesen.
Sobald ich neues weiß meld ich mich. Gehe zur Sicherheit mal von den 18 Monaten aus.
Das bedeutet ich würde einen z.b. wegen Restaurierung abgemeldeten X innerhalb der 18 Monatefrist mal anmelden um den Brief zu verwirken.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
Benutzeravatar
Alex K.
Beiträge: 2169
Registriert: 9. Sep 2002, 10:43
Wohnort: Wiernsheim bei Pforzheim
Danksagung erhalten: 1 Mal
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex K. »

Gestern kam die neue Oldtimer Markt mit einem großen Bericht über die neue Zulassungsbescheinigungen. Hier gibt es keine Eintragungen mehr, die "Ziffer 33 / Bemerkungen" ist auf dem neuen Dokument verschwunden!
Oldtimer Markt hat geschrieben:KBA-Pressesprecher Stephan Immen: "Im Falle einer Polizeikontrolle muss der Halter die EG-Typgenehmigung des fraglichen Teils vorzeigen".

[...]

Oberregierungsrat Wolfgang Pörsch vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium: "Unklar ist, was jene vorzeigen, an deren Fahrzeugen Teile aus einer Zeit vor vor Einführung der EG-Typgenehmigung verbaut und eingetragen sind - und das ist bei Old- und Youngtimern die Regel. Wir haben dem Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen, den Haltern bei der Umschreibung generell ihren alten, entwerteten Kfz-Brief auszuhändigen, um ihnen für diese Fälle ein Dokument an die Hand zu geben."

[...]
Es wird geraten darauf zu achten, dass die größte zulässige Reifengröße eingetragen wird!
Da kommen noch heiße Zeiten auf uns zu...

Gruß, Alex
Benutzeravatar
Streitberg
Beiträge: 4565
Registriert: 9. Sep 2002, 22:09
Wohnort: 97688 Bad Kissingen

Ja

Beitrag von Streitberg »

Hallo Alex,

ja, genau so isses, und aus diesem Grund mein dringender Rat die Papiere zu kopieren.
Was man hat hat man.

und die neuen EU Vorschriften gehen mir eh langsam auf den Keks.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
Benutzeravatar
Holgi
Site Admin
Beiträge: 5466
Registriert: 6. Sep 2002, 19:24
Hat sich bedankt: 12 Mal
Danksagung erhalten: 3 Mal

Beitrag von Holgi »

Ich hatte heute Abend noch eine Anfrage bei der Zulassungsstelle in Heilbronn gestellt. Falls es Antwort gibt, dann werde ich sie hier veröffentlichen (es ging um die Abmeldefrist)
Bertone X1/9
Benutzeravatar
ziploader
Beiträge: 1791
Registriert: 23. Aug 2003, 16:56
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Beitrag von ziploader »

Hier noch ein paar Infos vom lokalen Landratsamt.
cu
marcus

----------------------
Benutzeravatar
ziploader
Beiträge: 1791
Registriert: 23. Aug 2003, 16:56
Wohnort: Bern
Kontaktdaten:

Beitrag von ziploader »

Und hier noch ein "Spaß" der Zulassungsstellen in Bayern.
cu
marcus

----------------------
Benutzeravatar
Streitberg
Beiträge: 4565
Registriert: 9. Sep 2002, 22:09
Wohnort: 97688 Bad Kissingen

Späßle

Beitrag von Streitberg »

Ja Ja , das Späßle mit der Einzugsermächtigung.

Habe vorgestern meinen BX wieder angemeldet.
Das Teil läuft auf die Dorothea (sinnigerweise zahle ich dafür für Ihren Ranault den Sie bezahlt hat und der auf mich angemeldet ist Steuer u. Versicherung da Sie das Auto fährt während ich Ihren BX fahre und Sie den zahlt - Beziehungssstress mal ganz anders )
Egal, habe also "Ihr" Auto angemeldet und eine Einzugsermächtigung vorgelegt bekommen.
Was nun ?
Eigentlich zahlt ja Sie die Steuer, habe auch eine Unterschriftsberechtigung für Ihr Konto, nur das glaubt mir ja wieder keiner auf der Zulassungsstelle, also Einzugsermächtigung von meinem Konto. Bloss, wie bringen wir das bei der STeuererklärung das dem Finanzamt bei ?

Oh der Bürokratenämterschimmelscheiß

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
Benutzeravatar
Michael V.
Beiträge: 2814
Registriert: 9. Sep 2002, 06:54
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Abmeldung / Anmeldung

Beitrag von Michael V. »

Zur Info: meine Frau hat heute "Ihren" X vorübergehend abgemeldet. Im Gegensatz zu früheren Abmeldungen hat sie diesmal auch den entwerteten Fahrzeugschein ausgehändigt bekommen. Das ist neu!
Ich gehe davon aus, dass wir bei der Wieder-Zulassung im Frühjahr dann auch die neuen Fahrzeugpapiere bekommen werden. Mal sehen....
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
Bild
Benutzeravatar
Yellow Scorpion
Beiträge: 1636
Registriert: 16. Mai 2005, 13:59
Wohnort: X1/9 Scorpion-Land

Beitrag von Yellow Scorpion »

So wie ich das sehe kann es ja schon passieren das die den KFZ Brief einbehalten wenn man etwas eintragen lässt, das wollten sie bei mir auch schon machen.
Nehmen wir mal an das Fahrzeug erleidet durch den Verlust des Originalen KFZ Brief eine Wertminderung gerade bei Old- oder Youngtimern wer zahlt die Wertminderung :?: Väterchen Staat :roll:
Das Thema KFZ Steuer hatten wir schon Einzugermächtigung unterschreiben 10 Minuten später Kündigen :lol: und das Finanzamt damit in den Arsch gekniffen.

Gut das der X für Kurvenfahrten gebaut wurde nicht für die Autobahn als nächstes kommt die Mautgebühr unsere Politiker alles Lügner das wusste man bestimmt schon vor der Wahl. Unsere nächste Schikane.

Zur Einzugsermächtigung fällt mir noch ein ist das Nötigung oder Erpressung vom Finanzamt. Weil Autofahren darf ich nur wenn ich unterschreibe was sagt da die EU dazu darf das ein Staat ich kann von euch auch keinen Nötigen mir eine Einzugsermächtigung zu unterschreiben wenn ich jemanden ein Ersatzteil verkaufe. (Als Beispiel)

Ciao Heinz
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." (Walter Röhrl)

Ciao Scorpi
Benutzeravatar
Jack1983
Beiträge: 23
Registriert: 27. Mär 2005, 10:28
Wohnort: Melsbach
Kontaktdaten:

Beitrag von Jack1983 »

So, hab meine ersten Erfahrungen mit den neuen Zulassungsbescheinigungen gemacht (zum Glück nicht beim X): Habe ein Auto umgemeldet und beim 2ten den Zeitraum vom Saisonkennzeichen ändern lassen. Positiv war, das ich beide Fahrzeugbriefe entwertet zurückbekommen habe. Negativ ist leider, das ich bei der ganzen Anmelderei aus dem Büro geschickt wurde (sind scheinbar ganz schön im Streß die Beamten mit der neuen Software) und so Irrtümer direkt mal vorprogrammiert waren: Leider steht in der neuen Zulassungsbescheinigung nur noch eine Reifengröße und da hat die Frau vom Amt natürlich gleich mal bei beiden Fahrzeugen die kleinste Reifengröße eingetragen....Bin ja echt mal gespannt auf die erste Polizeikontrolle. Nach weiteren Irrtümern bzgl. der Saisonkennzeichen war ich dann nach knapp einer Stunde mit der ganzen Ummelderei fertig.
Gruß Stephan
Antworten