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ANSA od. Bastuck Nachfertigung
Hallo zusammen,
ohne Schwarz sehen zu wollen kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen,
dass man eine Brülltüte ohne eigenes Gutachten und oder Zulassung vom TüV eingetragen bekommt.
Ebenso fraglich ist es, ein Gutachten einer angeblich baugleichen Anlage vorzulegen.
Zum einen kann man viel behaupten; der TÜV-Mensch kann aber nicht in die Anlage sehen ohne sie kaputt zu machen,
zum anderen wäre ein eins zu eins Nachbau rechtlich ein Plagiat und dafür bekommt man bekanntermassen richtig Ärger.
Weiterhin wäre noch nachzuweisen, dass ein Nachbau nicht leistungssteigernd ist.
Das einzige worauf man hoffen kann, ist ein mit Blindheit geschlagener oder wohlgesonnener Prüfer.
Und das ist ja nun wirklich Zufall.
Bei all diesen Überlegungen lasse ich den "gesunden Menschenverstand" mal aussen vor,
da man damit bei staatlichen Institutionen bekanntermassen noch am ehesten scheitert .
Also ohne Zulassung würde ich ein solches Teil nicht kaufen.
Das ganze sehe ist völlig unabhängig von der Qualität der Auspuffanlage (ich unterstelle eine gute Qualität )
@ Raffi:
Ist die Anlage komplett aus Edelstahl? Wenn ja, warum ist sie dann beschichtet?
Ich weiss, weiter oben im Thread wurde ja schon mal ausgiebig diskutiert, aber eine Antwort darauf finde ich nicht.
Grüsse vom Schreibtisch
Wolfgang
(Im Staube sollst Du kriechen und Striche ziehen Dein Leben lang)
ohne Schwarz sehen zu wollen kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen,
dass man eine Brülltüte ohne eigenes Gutachten und oder Zulassung vom TüV eingetragen bekommt.
Ebenso fraglich ist es, ein Gutachten einer angeblich baugleichen Anlage vorzulegen.
Zum einen kann man viel behaupten; der TÜV-Mensch kann aber nicht in die Anlage sehen ohne sie kaputt zu machen,
zum anderen wäre ein eins zu eins Nachbau rechtlich ein Plagiat und dafür bekommt man bekanntermassen richtig Ärger.
Weiterhin wäre noch nachzuweisen, dass ein Nachbau nicht leistungssteigernd ist.
Das einzige worauf man hoffen kann, ist ein mit Blindheit geschlagener oder wohlgesonnener Prüfer.
Und das ist ja nun wirklich Zufall.
Bei all diesen Überlegungen lasse ich den "gesunden Menschenverstand" mal aussen vor,
da man damit bei staatlichen Institutionen bekanntermassen noch am ehesten scheitert .
Also ohne Zulassung würde ich ein solches Teil nicht kaufen.
Das ganze sehe ist völlig unabhängig von der Qualität der Auspuffanlage (ich unterstelle eine gute Qualität )
@ Raffi:
Ist die Anlage komplett aus Edelstahl? Wenn ja, warum ist sie dann beschichtet?
Ich weiss, weiter oben im Thread wurde ja schon mal ausgiebig diskutiert, aber eine Antwort darauf finde ich nicht.
Grüsse vom Schreibtisch
Wolfgang
(Im Staube sollst Du kriechen und Striche ziehen Dein Leben lang)
- Diabolic GTS
- Beiträge: 3972
- Registriert: 11. Feb 2007, 11:03
- Wohnort: Dietikon bei Zürich ( Schweiz )
- Kontaktdaten:
Lieber, lieber Wolfgang
Denke habe es schon mal geschrieben, das dies eine Thermolackierung ist. Es ist wie eine zweite Schutzschicht.
Aber ich erlaube dir am Schwarzwaldtreffen einen Spachtel mitnehmen und bei meinem Topff soviel Farbe abmachen wie Du willst. Bis auch Du als letzter überzeugt bist, was unter der Farbe steckt. Ach ja, vergiss nicht ein Magnet mitbringen, so das auch alle Zweifel aus der Welt geschaffen sind.
Sorry, ich schreibe ihr kein Misst und andere Leute will ich auch nicht für dumm verkaufen. Also, darfst es mir glauben auch wen es schwer fällt, es ist Edelstahl. ( rostfrei )
Alles andere was Du geschrieben hast, ist sicher richtig und begründet. Aber ich zwinge niemand dazu, so einen Auspuff zu kaufen.
Hier im Forum herrscht Meinungsfreiheit, darum respektiere ich auch deine Meinung.
herzliche Grüsse, einwenig sündlicher von dir.
Raffi
Denke habe es schon mal geschrieben, das dies eine Thermolackierung ist. Es ist wie eine zweite Schutzschicht.
Aber ich erlaube dir am Schwarzwaldtreffen einen Spachtel mitnehmen und bei meinem Topff soviel Farbe abmachen wie Du willst. Bis auch Du als letzter überzeugt bist, was unter der Farbe steckt. Ach ja, vergiss nicht ein Magnet mitbringen, so das auch alle Zweifel aus der Welt geschaffen sind.
Sorry, ich schreibe ihr kein Misst und andere Leute will ich auch nicht für dumm verkaufen. Also, darfst es mir glauben auch wen es schwer fällt, es ist Edelstahl. ( rostfrei )
Alles andere was Du geschrieben hast, ist sicher richtig und begründet. Aber ich zwinge niemand dazu, so einen Auspuff zu kaufen.
Hier im Forum herrscht Meinungsfreiheit, darum respektiere ich auch deine Meinung.
herzliche Grüsse, einwenig sündlicher von dir.
Raffi
-
- Beiträge: 3831
- Registriert: 8. Sep 2002, 14:16
- Wohnort: Frankfurt
Ich versteh so manches nicht...
Man(n) sollte eigentlich froh sein, das sich überhaupt jemand um Teile kümmert, und gerade um solche, die eigentlich immer öfter kaputtgehen...
Jetzt geht das wieder los, mit dem Tüv... Ich hatte noch nie Probleme bei irgendeinem Tüv wegen meinem X...
Die sind meistens froh, wenn das Auto einen guten Zustand hat, und wenn man sich mit einen (normalen) Tüvler mal so unterhält, kann der auch wissen, das der Auspuff "nachgemacht" wurde. Solange der nicht extrem zu laut ist, wirds da auch keine Probleme geben...
Und wenn der Tüvprüfer meint, den "Affen" machen zu müssen, dann muss man sich halt einen anderen Tüv suchen, gibt ja genug
So, das MEINE MEINUNG!! dazu... auch wenns nicht wirklich was mit den Thema zu tun hat
.
Man(n) sollte eigentlich froh sein, das sich überhaupt jemand um Teile kümmert, und gerade um solche, die eigentlich immer öfter kaputtgehen...
Jetzt geht das wieder los, mit dem Tüv... Ich hatte noch nie Probleme bei irgendeinem Tüv wegen meinem X...
Die sind meistens froh, wenn das Auto einen guten Zustand hat, und wenn man sich mit einen (normalen) Tüvler mal so unterhält, kann der auch wissen, das der Auspuff "nachgemacht" wurde. Solange der nicht extrem zu laut ist, wirds da auch keine Probleme geben...
Und wenn der Tüvprüfer meint, den "Affen" machen zu müssen, dann muss man sich halt einen anderen Tüv suchen, gibt ja genug
So, das MEINE MEINUNG!! dazu... auch wenns nicht wirklich was mit den Thema zu tun hat
.
:angel:
Hallo Cool-Man,
ich wünschte mir auch, es wäre überall so.
Ich persönlich bin schon wegen Lächerlichkeiten ohne Plakette heimgeschickt worden.
Und es ist ja leider auch so, dass bei einem nicht zugelassenen Teil (egal welches)
die Zulassung erlischt. Im Versicherungsfall kann man ganz übel dastehen.
Wenn Du z.B. einen nicht zugelassenen Auspuff am Wagen hast, dann ist dein Versicherungsschutz weg.
Und wehe, die Versicherung kommt dahinter. Dann stehste da im kurzen Hemd.
Ich finde es ja auch zum Ko..en, aber so ist das nun mal.
Und zeig mir mal einen Versicherer, der zahlt, wenn er sich irgendwie rausmogeln kann.
Die haben Rechtsabteilungen, die lassen dich aus Langeweile am ausgestreckten Arm verhungern.
Man könnte ja mal sehen, ob man die technischen Unterlagen dieser Brülltüte bekommen kann.
Dann wäre es ja vor einem Kauf möglich, mit einem Gutachter z.B. von DEKRA darüber zu reden.
@ Raffi:
Frag doch mal nach, ob Du vom Hersteller weitere Unterlagen bekommen kannst. Versuchen kann man es ja mal.
Grüsse
Wolfgang
ich wünschte mir auch, es wäre überall so.
Ich persönlich bin schon wegen Lächerlichkeiten ohne Plakette heimgeschickt worden.
Und es ist ja leider auch so, dass bei einem nicht zugelassenen Teil (egal welches)
die Zulassung erlischt. Im Versicherungsfall kann man ganz übel dastehen.
Wenn Du z.B. einen nicht zugelassenen Auspuff am Wagen hast, dann ist dein Versicherungsschutz weg.
Und wehe, die Versicherung kommt dahinter. Dann stehste da im kurzen Hemd.
Ich finde es ja auch zum Ko..en, aber so ist das nun mal.
Und zeig mir mal einen Versicherer, der zahlt, wenn er sich irgendwie rausmogeln kann.
Die haben Rechtsabteilungen, die lassen dich aus Langeweile am ausgestreckten Arm verhungern.
Man könnte ja mal sehen, ob man die technischen Unterlagen dieser Brülltüte bekommen kann.
Dann wäre es ja vor einem Kauf möglich, mit einem Gutachter z.B. von DEKRA darüber zu reden.
@ Raffi:
Frag doch mal nach, ob Du vom Hersteller weitere Unterlagen bekommen kannst. Versuchen kann man es ja mal.
Grüsse
Wolfgang
- Querlenker
- Moderator
- Beiträge: 4109
- Registriert: 7. Sep 2002, 21:15
- Hat sich bedankt: 1 Mal
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Grundsätzlich stimmt das, aber ich habe auch schon gelesen dass in einem solchen Fall der Versicherer erstmal beweisen muss dass die nicht genehmigte Veränderung am Fahrzeug ursächlich für den Unfall verantwortlich ist.Alpinchen hat geschrieben:Wenn Du z.B. einen nicht zugelassenen Auspuff am Wagen hast, dann ist dein Versicherungsschutz weg.
Und wehe, die Versicherung kommt dahinter. Dann stehste da im kurzen Hemd.
Fährst Du also in der Stadt einen Pudel platt, wird die Versicherung sich schwer tun zu beweisen dass Dein Heckspoiler dran Schuld war und sie müssen trotzdem zahlen.
Aber prinzipiell hast Du Recht und es kann ein großes Risiko sein...
Gruß Querlenker
Emerson Fittipaldi - Formula 1 World Champion 1972-1974 :
"...I'm not exaggerating, the X1/9 drives just like a Formula 1. I've not often tested a car with road holding as good and as 'true' as this..."
Emerson Fittipaldi - Formula 1 World Champion 1972-1974 :
"...I'm not exaggerating, the X1/9 drives just like a Formula 1. I've not often tested a car with road holding as good and as 'true' as this..."
Hallo Ulix,
so blöd wie das jetzt klingen mag:
Es geht auch "beim Überfahren eines Pudels" (konntest Du da nicht einen bösen Menschen aussuchen?) nicht mehr darum,
ob mit korrektem Heckspoiler der Unfall hätte vermieden werden können.
Es wird nicht mehr geprüft, ob da ein kausaler Zusammenhang besteht.
Der Wagen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Versicherungsschutz.
Warum er keinen Versicherungsschutz hatte interessiert dann nicht.
Der Wagen hätte im öffentlichen Strassenverkehr gar nicht bewegt werden dürfen.
Verträge können doch nicht erst im Versicherungsfalle mal so eben an den entsprechenden Schadensfall angepasst werden.
In allen Verträgen steht drin, dass das versicherte Fahrzeug der STVZO zu entsprechen hat.
Wenn der Fahrer mein, dass er sich nicht dran halten müsse, kann man das im Gegenzuge nicht von der Versicherung verlangen.
Verträge (Vereinbarungen) sind zur Regelung und nicht zur Auslegung da. Interpretationen sind da fehl am Platze.
Und wenn bei einem Unfall kein Versicherungsschutz vorhanden ist, dann verletzt man sein edelstes Körperteil ..... die Geldbörse (im einfachsten Fall).
Ich für meinen Teil möchte mich nicht in einem solchen Szenario sehen.
Wie gesagt, das kann passieren, wenn man eine Erbsenzähler-Versicherung als Vertragspartner hat.
Hoffmama dass uns das nie passiert.
Grüsse
Wolfgang
so blöd wie das jetzt klingen mag:
Es geht auch "beim Überfahren eines Pudels" (konntest Du da nicht einen bösen Menschen aussuchen?) nicht mehr darum,
ob mit korrektem Heckspoiler der Unfall hätte vermieden werden können.
Es wird nicht mehr geprüft, ob da ein kausaler Zusammenhang besteht.
Der Wagen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Versicherungsschutz.
Warum er keinen Versicherungsschutz hatte interessiert dann nicht.
Der Wagen hätte im öffentlichen Strassenverkehr gar nicht bewegt werden dürfen.
Verträge können doch nicht erst im Versicherungsfalle mal so eben an den entsprechenden Schadensfall angepasst werden.
In allen Verträgen steht drin, dass das versicherte Fahrzeug der STVZO zu entsprechen hat.
Wenn der Fahrer mein, dass er sich nicht dran halten müsse, kann man das im Gegenzuge nicht von der Versicherung verlangen.
Verträge (Vereinbarungen) sind zur Regelung und nicht zur Auslegung da. Interpretationen sind da fehl am Platze.
Und wenn bei einem Unfall kein Versicherungsschutz vorhanden ist, dann verletzt man sein edelstes Körperteil ..... die Geldbörse (im einfachsten Fall).
Ich für meinen Teil möchte mich nicht in einem solchen Szenario sehen.
Wie gesagt, das kann passieren, wenn man eine Erbsenzähler-Versicherung als Vertragspartner hat.
Hoffmama dass uns das nie passiert.
Grüsse
Wolfgang
- Diabolic GTS
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- Streitberg
- Beiträge: 4565
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Des Pudels Kern
" beim Überfahren eines Pudels" (konntest Du da nicht einen bösen Menschen aussuchen?"
Der Pudel steht in der Literatur (und nicht nur da) für den Teufel, nicht umsonst läßt Goethe Faust Mephisto als Pudel erscheinen und diesen dann sagen : "Das also ist des Pudels Kern" .
Klugschein Ende
Servus Andreas
Der Pudel steht in der Literatur (und nicht nur da) für den Teufel, nicht umsonst läßt Goethe Faust Mephisto als Pudel erscheinen und diesen dann sagen : "Das also ist des Pudels Kern" .
Klugschein Ende
Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
- Thommy124
- Beiträge: 1958
- Registriert: 31. Okt 2004, 15:57
- Wohnort: Bensheim
Im Prinzip schon alles richtig und im Grunde bin ich ja auch ein Verfechter der "aber bitte alles mit TÜV"-Sektion. Aber letztendlich muß jeder selbst wissen was er macht, alle die ne CSC drunter haben können das schon mal nicht mit TÜV (und falls doch einer, dann wäre ich für nen heißen Tip dankbar!), ich glaube nicht daß die wenigsten 1500er Motoren in 1300er Autos und schon gar keine 1600er eingetragen sind und die Eintragung von Doppelwebern stelle ich mir auch schwierig vor.
Was ich damit eigentlich nur sagen will: wer's wirklich haben will, dem wird's wurscht sein ob mit TÜV oder ohne. Bedarf dafür scheint eindeutig da zu sein, das hat ein anderr Thread (den ich natürlich nicht mehr finde, irgendjemand ahtte bei Bastuck nach Neuauflage angefragt ...) vor ner ganzen weile schon gezeigt.
Wer's trotzdem damit beim TÜV versuchen will, dem würde ich empfehlen vorher mit dem TÜV-Onkel zu sprechen, üblicherweise gehts denen hauptsächlich um den Krach. Daß mit der Anlage (Krümmer und Hosenrohr sind ja original) keine deutliche Leistungssteigerung zu erwarten ist (sofern sie nicht infernalisch laut ist, was sie ja, wenn ich Raffi richtg verstehe, eindeutig nicht ist) wird der Sachverständige, sofern er diesen Titel zu recht trägt, schon erkennen. Am besten dazu die Unterlagen einer legalen Anlage (die Bastuck soll wohl besonders laut sein) mitzunehmen und dann das Geräusch messen lassen. Am allerbestenwäre natürlich ein Auto mit Ansa oder Bastuck zum direkten Vergleich dazuzustellen. Wenn der neue Auspuff leiser ist als die Anlage mit ABE denke ich habt Ihr schon mal einen guten Ausgangspunkt.
Was ich damit eigentlich nur sagen will: wer's wirklich haben will, dem wird's wurscht sein ob mit TÜV oder ohne. Bedarf dafür scheint eindeutig da zu sein, das hat ein anderr Thread (den ich natürlich nicht mehr finde, irgendjemand ahtte bei Bastuck nach Neuauflage angefragt ...) vor ner ganzen weile schon gezeigt.
Wer's trotzdem damit beim TÜV versuchen will, dem würde ich empfehlen vorher mit dem TÜV-Onkel zu sprechen, üblicherweise gehts denen hauptsächlich um den Krach. Daß mit der Anlage (Krümmer und Hosenrohr sind ja original) keine deutliche Leistungssteigerung zu erwarten ist (sofern sie nicht infernalisch laut ist, was sie ja, wenn ich Raffi richtg verstehe, eindeutig nicht ist) wird der Sachverständige, sofern er diesen Titel zu recht trägt, schon erkennen. Am besten dazu die Unterlagen einer legalen Anlage (die Bastuck soll wohl besonders laut sein) mitzunehmen und dann das Geräusch messen lassen. Am allerbestenwäre natürlich ein Auto mit Ansa oder Bastuck zum direkten Vergleich dazuzustellen. Wenn der neue Auspuff leiser ist als die Anlage mit ABE denke ich habt Ihr schon mal einen guten Ausgangspunkt.
Grüezi,
Thomas
___________________________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln - dann hast Du's hinter Dir!
Thomas
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- Streitberg
- Beiträge: 4565
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- Wohnort: 97688 Bad Kissingen
Bastuck
Hallo,
nur so mal zur Info, auch die Bastuck hatte keine ABE. Die sind auch immer mit der ANSA ABE durchgekommen.
Servus Andreas
nur so mal zur Info, auch die Bastuck hatte keine ABE. Die sind auch immer mit der ANSA ABE durchgekommen.
Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
@ Tommy:
Das sehe ja ich genauso. Ich denke, dass es wichtig ist, zu dokumentieren, dass keine wilde Schrauberei stattfindet,
sondern unter den Augen der technischen Überwachung gearbeitet wird.
@ Anreas:
Stümmpt, Faust, erster Teil.
Soweit hatte ich gar nicht gedacht. Na ja, dann fährt Ulix halt dem Teufel ein Ohr ab
(Ich musste mich mal durch eine Aufführung mit Will Quadflieg als Mephisto quälen)
Grüsse
Wolfgang
Das sehe ja ich genauso. Ich denke, dass es wichtig ist, zu dokumentieren, dass keine wilde Schrauberei stattfindet,
sondern unter den Augen der technischen Überwachung gearbeitet wird.
@ Anreas:
Stümmpt, Faust, erster Teil.
Soweit hatte ich gar nicht gedacht. Na ja, dann fährt Ulix halt dem Teufel ein Ohr ab
(Ich musste mich mal durch eine Aufführung mit Will Quadflieg als Mephisto quälen)
Grüsse
Wolfgang
- Yellow Scorpion
- Beiträge: 1636
- Registriert: 16. Mai 2005, 13:59
- Wohnort: X1/9 Scorpion-Land
Hallo
Sorry verstehe hier gar nichts, wo liegt das TÜV Problem.
Ich habe meine Anlage auch extra machen lassen, keine Nr. und kein Typenschild und so sieht die Eintragung aus.
Steht ganz unten auf dem Zusatzblatt, Flügel und Einstiege sind hier noch nicht aufgeführt, sind abgenommen nur
habe ich sie bei der Zulassungsstelle noch nicht eintragen lassen, zwecks der neuen Beischeinigungen A + B.
Lothar hat recht es gibt viele TÜV und wenn die Prüfer die Hose voll haben gibt es eben noch Langenberg.
Sorry verstehe hier gar nichts, wo liegt das TÜV Problem.
Ich habe meine Anlage auch extra machen lassen, keine Nr. und kein Typenschild und so sieht die Eintragung aus.
Steht ganz unten auf dem Zusatzblatt, Flügel und Einstiege sind hier noch nicht aufgeführt, sind abgenommen nur
habe ich sie bei der Zulassungsstelle noch nicht eintragen lassen, zwecks der neuen Beischeinigungen A + B.
Lothar hat recht es gibt viele TÜV und wenn die Prüfer die Hose voll haben gibt es eben noch Langenberg.
Zuletzt geändert von Yellow Scorpion am 11. Mai 2007, 10:59, insgesamt 1-mal geändert.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." (Walter Röhrl)
Ciao Scorpi
Ciao Scorpi
-
- Beiträge: 1678
- Registriert: 13. Nov 2006, 19:44
- Wohnort: Schipkau
Dein Fahrzeugschein hat nur ein paar Mängel.
1. Standgeräusch ist 100dB eingetragen bzw. dann 108P dB (also Nachfeld Messung)
Das beißt sich finde ich... wobei Standgeräusch gabs keinen Grenzwert, nur Fahrgeräusch. Aber Standgeräusch dürfen nur weniger Prüfer ändern hmm...
2. Die Motoreintragung ist auch für die Katz. Da gehört ein "entspr. Typ-Nr. xyz" hin.
Welcher Uno Turbo Motor hatte 1600cc?
Wo hast das eintragen lassen 147kW gefällt mir
Wie auch immer, normal reicht ne Standgeräuschmessung, mit ner Fahrgeräuschmessung ist die Sache meistens schon Wasserdicht. Leistungssteigerungen sind meistens nicht zu erwarten wenn man es richtig argumentiert.
Ich werd wegen der Lautstärke nochmal meine Unterlagen durchwühlen was bei eurem Baujahr erlaubt war/ist.
1. Standgeräusch ist 100dB eingetragen bzw. dann 108P dB (also Nachfeld Messung)
Das beißt sich finde ich... wobei Standgeräusch gabs keinen Grenzwert, nur Fahrgeräusch. Aber Standgeräusch dürfen nur weniger Prüfer ändern hmm...
2. Die Motoreintragung ist auch für die Katz. Da gehört ein "entspr. Typ-Nr. xyz" hin.
Welcher Uno Turbo Motor hatte 1600cc?
Wo hast das eintragen lassen 147kW gefällt mir
Wie auch immer, normal reicht ne Standgeräuschmessung, mit ner Fahrgeräuschmessung ist die Sache meistens schon Wasserdicht. Leistungssteigerungen sind meistens nicht zu erwarten wenn man es richtig argumentiert.
Ich werd wegen der Lautstärke nochmal meine Unterlagen durchwühlen was bei eurem Baujahr erlaubt war/ist.
- Yellow Scorpion
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- Wohnort: X1/9 Scorpion-Land
Hallo Acki
Zum TÜV kann ich Euch nur an Langenberg verweisen und zwar aus guten Grund, obwohl ich ihn nennen könnte,
er hat in seiner Gegend drei die solche Eintragungen tätigen können.
Aber auch unter den TÜVs gibt es Neider die dem anderen nichts gönnen und gegen ihre Kollegen intervenieren und
wer weiß welcher TÜV-fritze hier mit liest, desto trotz ist an meinem alles Legal.
Was die dB angeht gibt es hier anscheinend einen Toleranzbereich den man ändern kann.
Außerdem wurde der nur geringfügig geändert von 98 dB Standgeräusch auf 100 dB und von 79 dB auf 80 dB Fahrgeräusch.
Zum TÜV kann ich Euch nur an Langenberg verweisen und zwar aus guten Grund, obwohl ich ihn nennen könnte,
er hat in seiner Gegend drei die solche Eintragungen tätigen können.
Aber auch unter den TÜVs gibt es Neider die dem anderen nichts gönnen und gegen ihre Kollegen intervenieren und
wer weiß welcher TÜV-fritze hier mit liest, desto trotz ist an meinem alles Legal.
Was die dB angeht gibt es hier anscheinend einen Toleranzbereich den man ändern kann.
Außerdem wurde der nur geringfügig geändert von 98 dB Standgeräusch auf 100 dB und von 79 dB auf 80 dB Fahrgeräusch.
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." (Walter Röhrl)
Ciao Scorpi
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- Registriert: 13. Nov 2006, 19:44
- Wohnort: Schipkau
Ja 100P ist aber sehr laut. Ich hatte mit Gruppe A gerade mal 88dB in der Nahfeldmessung am Uno
Um die geht's weniger.
Klar macht dir der TÜVer diese Eintragung weil du dann der doofe bist.
Uno Turbo Motor mit glatt 1600cc.
Vor Gericht sagt der dann aus das das von dir alles belegt wurde usw. usf.
Egal. Sind die kW realistisch oder ausgedachte PS Angaben?
Um die geht's weniger.
Klar macht dir der TÜVer diese Eintragung weil du dann der doofe bist.
Uno Turbo Motor mit glatt 1600cc.
Vor Gericht sagt der dann aus das das von dir alles belegt wurde usw. usf.
Egal. Sind die kW realistisch oder ausgedachte PS Angaben?
Hallo zusammen,
folgenden Text habe ich eben auf der Homepage von BOSAL gefunden.
Ich denke, dass er recht informativ ist.
**********************
Werkstätten haften beim Einbau von Schalldämpfern und Abgaskomponenten ohne Typengenehmigung.
Seit Anfang 2005 werden verstärkt Schalldämpfer, Katalysatoren und sonstige Teile von Auspuffanlagen ohne deutsches oder europäisches Prüf- und Genehmigungskennzeichen zu Spottpreisen auf den deutschen Markt geworfen. Werkstätten, die solche Teile anbieten oder einbauen, ohne den Kunden auf die möglichen Folgen hinzuweisen, haften für den entstandenen Schaden. Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigprodukten, die es bei Discountern, Internetanbietern und Internet-Handelsplattformen gibt.
Fachwerkstätten bauen keine nicht-homologierten Teile ein. Möchte allerdings ein Kunde einen nicht-homologierten Schalldämpfer eingebaut haben, muss der Kfz-Meister den Kunden darauf aufmerksam machen, welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen Teils für Ihn haben kann. Denn in diesem Fall hat die Werkstatt gegenüber dem Kunden eine Sorgfaltspflicht. Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt. Um sich vor eventuellen ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte die Werkstatt dem Kunden den Hinweis auf jeden Fall schriftlich geben. Damit ist sie auf der sicheren Seite.
Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilte Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie "E" im Kreis oder "e" im Rechteck kann schwerwiegende Konsequenzen für den Fahrzeughalter haben. Wird bei der Hauptuntersuchung durch die zuständige Zulassungsstelle ein nicht zugelassener Schalldämpfer identifiziert, kann auf Kosten des Fahrzeughalters ein Gutachten über das Abgas- oder Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden. Diese Kosten kann der Kunde an die Werkstatt weitergeben, hat sie es doch versäumt, den Kunden auf die Folgen des Einbaus nicht-homologierter Teile aufmerksam zu machen. Erhält das eingebaute Teil vom Gutachter keine Genehmigung, verliert das Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei einem Unfall sogar den Versicherungsschutz. Zudem kann der Halter wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien, Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut werden darf. Dazu muss er entweder eine deutsche Betriebserlaubnis (nach § 22 StVZO) oder eine Bauartgenehmigung (nach § 22a StVZO) haben oder eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung (70/157/EWG), eine EG-Typengenehmigung (Richtlinie 1999/101/EG) oder ein Teilegutachten. Die nationalen und internationalen Typengenehmigungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Fahrzeuge bei Sicherheit und Umweltrelevanz Mindeststandards erfüllen.
**********************************
Grüsse
Wolfgang
folgenden Text habe ich eben auf der Homepage von BOSAL gefunden.
Ich denke, dass er recht informativ ist.
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Werkstätten haften beim Einbau von Schalldämpfern und Abgaskomponenten ohne Typengenehmigung.
Seit Anfang 2005 werden verstärkt Schalldämpfer, Katalysatoren und sonstige Teile von Auspuffanlagen ohne deutsches oder europäisches Prüf- und Genehmigungskennzeichen zu Spottpreisen auf den deutschen Markt geworfen. Werkstätten, die solche Teile anbieten oder einbauen, ohne den Kunden auf die möglichen Folgen hinzuweisen, haften für den entstandenen Schaden. Die Hersteller Bosal, Eberspächer, Ernst und Walker warnen deshalb vor dem Kauf von Billigprodukten, die es bei Discountern, Internetanbietern und Internet-Handelsplattformen gibt.
Fachwerkstätten bauen keine nicht-homologierten Teile ein. Möchte allerdings ein Kunde einen nicht-homologierten Schalldämpfer eingebaut haben, muss der Kfz-Meister den Kunden darauf aufmerksam machen, welche finanziellen und rechtlichen Folgen der Einbau eines solchen Teils für Ihn haben kann. Denn in diesem Fall hat die Werkstatt gegenüber dem Kunden eine Sorgfaltspflicht. Macht sie den Kunden nicht auf die Folgen aufmerksam und dieser muss bei TÜV, DEKRA, GTÜ o.a. Prüfstellen sein Fahrzeug nach der Hauptuntersuchung nachprüfen lassen oder hat gar einen Unfall, dann haftet die Werkstatt. Um sich vor eventuellen ungerechtfertigten Schadenersatzansprüchen zu schützen, sollte die Werkstatt dem Kunden den Hinweis auf jeden Fall schriftlich geben. Damit ist sie auf der sicheren Seite.
Ein Einbau ohne die vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilte Betriebserlaubnis oder ohne internationale Prüfzeichen wie "E" im Kreis oder "e" im Rechteck kann schwerwiegende Konsequenzen für den Fahrzeughalter haben. Wird bei der Hauptuntersuchung durch die zuständige Zulassungsstelle ein nicht zugelassener Schalldämpfer identifiziert, kann auf Kosten des Fahrzeughalters ein Gutachten über das Abgas- oder Geräuschverhalten durch einen Sachverständigen eingeholt werden. Diese Kosten kann der Kunde an die Werkstatt weitergeben, hat sie es doch versäumt, den Kunden auf die Folgen des Einbaus nicht-homologierter Teile aufmerksam zu machen. Erhält das eingebaute Teil vom Gutachter keine Genehmigung, verliert das Fahrzeug seine komplette Betriebserlaubnis, bei einem Unfall sogar den Versicherungsschutz. Zudem kann der Halter wegen einer Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Die nicht-homologierten Schalldämpfer kommen dabei größtenteils aus Osteuropa, hier besonders Polen, aber auch aus Portugal, Spanien, Italien und Finnland. Nationale Typengenehmigungsverfahren beziehen sich nur auf den Betrieb des Fahrzeugs im jeweiligen Land. Das heißt, dass ein Schalldämpfer, der zum Beispiel nur die polnische Typengenehmigung hat, nicht ohne weiteres in Deutschland eingebaut werden darf. Dazu muss er entweder eine deutsche Betriebserlaubnis (nach § 22 StVZO) oder eine Bauartgenehmigung (nach § 22a StVZO) haben oder eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung (70/157/EWG), eine EG-Typengenehmigung (Richtlinie 1999/101/EG) oder ein Teilegutachten. Die nationalen und internationalen Typengenehmigungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Fahrzeuge bei Sicherheit und Umweltrelevanz Mindeststandards erfüllen.
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Grüsse
Wolfgang
- Yellow Scorpion
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- Registriert: 16. Mai 2005, 13:59
- Wohnort: X1/9 Scorpion-Land
Hallo
Nachdem ich heute bei Raffi zu Besuch war konnte ich, oder besser gesagt ließ er mich mit seinem X Fahren.
Die Anlage hört sich sehr gut an, er glaubt zwar sie sei für Schweizer Verhältnisse zu laut, dazu kann ich nichts sagen,
aber ich finde sie einen Tick leiser als die Ansa von früher. Ob sie etwas mehr Leistung bringt möglich, das kann aber
nur Raffi beantworten weil er sein Fahrzeug in der Hinsicht besser kennt.
Eintragungen oder Beanstandungen dürfte es beim Deutschen TÜV damit normal nicht geben, ganz egal was hier
irgendwelche Werkstätten erzählen ob die nun Haften müssen oder nicht.
Dem TÜVler ist es nämlich egal, Hauptsache es ist im Rahmen des erlaubten, welche er noch vertreten kann.
X Fahrer bauen ja sowieso alles selber ein, bei vielen Oldtimern gibt es nachbauten sei es nun Auspuff, Traggelenke
oder Stoßdämpfer. Wenn man nämlich für jeden Nachbau eine Prüfnummer oder sonst was beim TÜV nachweisen
müßte kann man ein Fahrzeug im schlechten Zustand mit mieser Ersatzteillage gleich wegschmeißen weil es dann zu
Teuer wird, denke ich oder liege ich da Falsch?
Nachdem ich heute bei Raffi zu Besuch war konnte ich, oder besser gesagt ließ er mich mit seinem X Fahren.
Die Anlage hört sich sehr gut an, er glaubt zwar sie sei für Schweizer Verhältnisse zu laut, dazu kann ich nichts sagen,
aber ich finde sie einen Tick leiser als die Ansa von früher. Ob sie etwas mehr Leistung bringt möglich, das kann aber
nur Raffi beantworten weil er sein Fahrzeug in der Hinsicht besser kennt.
Eintragungen oder Beanstandungen dürfte es beim Deutschen TÜV damit normal nicht geben, ganz egal was hier
irgendwelche Werkstätten erzählen ob die nun Haften müssen oder nicht.
Dem TÜVler ist es nämlich egal, Hauptsache es ist im Rahmen des erlaubten, welche er noch vertreten kann.
X Fahrer bauen ja sowieso alles selber ein, bei vielen Oldtimern gibt es nachbauten sei es nun Auspuff, Traggelenke
oder Stoßdämpfer. Wenn man nämlich für jeden Nachbau eine Prüfnummer oder sonst was beim TÜV nachweisen
müßte kann man ein Fahrzeug im schlechten Zustand mit mieser Ersatzteillage gleich wegschmeißen weil es dann zu
Teuer wird, denke ich oder liege ich da Falsch?
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." (Walter Röhrl)
Ciao Scorpi
Ciao Scorpi