Hallo,
ich weiss nicht ob das schon bekannt ist:
11 Tage nach der Abmeldung wird ein Kennzeichen wieder neu vergeben wenn es nicht extra reserviert wird.
Früher war das ein Jahr. Jede Reservierung für weitere 3 Monate kostet 12€, also rund 48€ für ein ganzes
Jahr. Damit wird natürlich auch viel Geld verdient, anderseits auch der Nummernverknappung Rechnung
getragen.
Das Kennzeichen meines Scirocco war vier Wochen nach der Abmeldung bereits wieder vergeben.
Geldlich sieh das so aus: Wiederzulassung mit altem Kennzeichen: 21€, Zulassung und neues Kennzeichen:
55€ + 31€ = 86€ für das Kennzeichen Kann regional unterschiedlich sein.
Wer kein Wunschkennzeichen bezahlen will (15€) bekommt automatisch eine XY Nummer mit 4 Stellen.
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Neue Regelung bei stillgesetzten Fahrzeugen
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- Querlenker
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Aha, das kann aber doch auch hilfreich sein wenn man ein Kennzeichen vom alten Auto aufs neu "mitnehmen" will, oder?
Gruß Querlenker
Emerson Fittipaldi - Formula 1 World Champion 1972-1974 :
"...I'm not exaggerating, the X1/9 drives just like a Formula 1. I've not often tested a car with road holding as good and as 'true' as this..."
Emerson Fittipaldi - Formula 1 World Champion 1972-1974 :
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- Michael V.
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Moin,
ja, das ist insbesondere dann hilfreich, wenn Du Dir ein neues Auto kaufst und Dein "altes" Kennzeichen weiter benutzen möchtest. Wird hier in Hamburg von der "Ich-kauf-mir-jedes-Jahr-ein-neues-Auto-Fraktion" so praktiziert.
ja, das ist insbesondere dann hilfreich, wenn Du Dir ein neues Auto kaufst und Dein "altes" Kennzeichen weiter benutzen möchtest. Wird hier in Hamburg von der "Ich-kauf-mir-jedes-Jahr-ein-neues-Auto-Fraktion" so praktiziert.
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)
![Bild](http://www.scuderiax19.de/Avatar-Michi_neu.jpg)
Michael
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- Wohnort: Alpenrand
Ist wieder mal regional alles sehr unterschiedlich...
Bei uns kostet das Reservieren der Nummer 5 Euro und das grundsätzlich für ein Jahr.
Und das mit der 4stelligen Nummer ist halt jetzt grade bei euch so...
Im Übrigen war das vorher keine 12 Monate (mit 6 Mon Verlängerungsoption) sondern gleich 18 Monate reserviert, zumindest bei uns wars so.
Viel mehr ärgert mich, daß ich neulich meine Nummer nicht gleich mitnehmen konnte, als ich meinen alten ab- und gleich drauf meinen neuen angemeldet hab. Angeblich dauert das 2-3 Tage interne Bearbeitungszeit. Ich denke die alte Schachtel hinterm Tresen wollte sich bloß grad die Arbeit nicht machen...
Aber der hab ich ein Schnippchen geschlagen: Hab eine Liste rausgezogen mit allen Nummernschildersätzen, die ich noch liegen (und im Kofferraum dabei) hatte. Jetzt dürfte die mir für eine normale Wunschkennzeichengebühr alle Nummern abklappern ob die grade frei ist![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Bei uns kostet das Reservieren der Nummer 5 Euro und das grundsätzlich für ein Jahr.
Und das mit der 4stelligen Nummer ist halt jetzt grade bei euch so...
Im Übrigen war das vorher keine 12 Monate (mit 6 Mon Verlängerungsoption) sondern gleich 18 Monate reserviert, zumindest bei uns wars so.
Viel mehr ärgert mich, daß ich neulich meine Nummer nicht gleich mitnehmen konnte, als ich meinen alten ab- und gleich drauf meinen neuen angemeldet hab. Angeblich dauert das 2-3 Tage interne Bearbeitungszeit. Ich denke die alte Schachtel hinterm Tresen wollte sich bloß grad die Arbeit nicht machen...
Aber der hab ich ein Schnippchen geschlagen: Hab eine Liste rausgezogen mit allen Nummernschildersätzen, die ich noch liegen (und im Kofferraum dabei) hatte. Jetzt dürfte die mir für eine normale Wunschkennzeichengebühr alle Nummern abklappern ob die grade frei ist
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
mfg., Manfred
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- Beiträge: 836
- Registriert: 17. Aug 2007, 16:09
Hallo,
ja das scheint von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein. Das 46cm Schild gabs ja auch nur durch viel Betteln.
Habe das auch nur durch gezieltes Nachfragen so erfahren, die Beamten im StVa sind allesamt nicht sonderlich freundlich,
wenn über den reinen Geschäftsvorgang hinaus Fragen stellt. Sagt man gar nichts gibt es Kreis - X/Y/Z NNNN weil die als Wunschkennzeichen nie verlangt werden. Fast 2/3 wollen aber Wunschkennzeichen, daher kosten die auch eben extra, obwohl es keine Mehrarbeit bedeutet. Fakt ist aber wohl, dass denen die Nummern ausgehen, die 2-3 stellig sind. Bei einem Diebstahl ist aber weiterhin 5 Jahre Sperrfrist auch
als ich mein Kennzeichen mal hinten aus dem Halterrahmen verloren hatte.
Insgesamt sind die Gebühren aber kräftig angestiegen, 2001 kostete eine Neuanmeldung hier noch 50€ komplett, heute 86€.
Was scheinbar noch Neuland für die im StvA ist, dass AU für katlose Autos jetzt 2 Jahre gilt statt nur einem Jahr. Die musste erstmal nachfragen, weil ich da 1 Jahr stehen hatte und handschriftlich durch den Meister auf 2 Jahre erweitert wurde, weil die Software des
Testers noch nicht aktualisiert wurde. Ebenso fällt der Paragraph §19 ja weg, die teure Vollabnahme nach 18 Monaten Stillegung.
Jedoch ist unser Prof. Braun (Chef des TÜV Rheinland und TÜV Süd) bestrebt Autos über 7 Jahre jedes Jahr zur HU antanzen zu
lassen und wie es scheint ist dieser Vorschlag auch in den entsprechenden Gremien eingebracht worden. Kam ein Artikel in der Presse drüber. Bringt angeblich ein Mehr an Sicherheit und natürlich wesentlich höhere Umsätze, weil die Zahl "alter" Autos ja zunimmt. Kann
da nur hoffen, dass die Autoverbände dagegen Veto einlegen. Insgesamt hat sich der Zustand der Fahrzeugflotte verschlechtert, das sah ich im internen Bericht, vermutlich weil den Leuten auch das Geld fehlt jede Kleinigkeit machen zu lassen. Ist aber auch darauf zurückzuführen, dass selbst fehlendes Wischwasser neuerdings als Mangel eingetragen wird.
ja das scheint von Kreis zu Kreis unterschiedlich zu sein. Das 46cm Schild gabs ja auch nur durch viel Betteln.
Habe das auch nur durch gezieltes Nachfragen so erfahren, die Beamten im StVa sind allesamt nicht sonderlich freundlich,
wenn über den reinen Geschäftsvorgang hinaus Fragen stellt. Sagt man gar nichts gibt es Kreis - X/Y/Z NNNN weil die als Wunschkennzeichen nie verlangt werden. Fast 2/3 wollen aber Wunschkennzeichen, daher kosten die auch eben extra, obwohl es keine Mehrarbeit bedeutet. Fakt ist aber wohl, dass denen die Nummern ausgehen, die 2-3 stellig sind. Bei einem Diebstahl ist aber weiterhin 5 Jahre Sperrfrist auch
als ich mein Kennzeichen mal hinten aus dem Halterrahmen verloren hatte.
Insgesamt sind die Gebühren aber kräftig angestiegen, 2001 kostete eine Neuanmeldung hier noch 50€ komplett, heute 86€.
Was scheinbar noch Neuland für die im StvA ist, dass AU für katlose Autos jetzt 2 Jahre gilt statt nur einem Jahr. Die musste erstmal nachfragen, weil ich da 1 Jahr stehen hatte und handschriftlich durch den Meister auf 2 Jahre erweitert wurde, weil die Software des
Testers noch nicht aktualisiert wurde. Ebenso fällt der Paragraph §19 ja weg, die teure Vollabnahme nach 18 Monaten Stillegung.
Jedoch ist unser Prof. Braun (Chef des TÜV Rheinland und TÜV Süd) bestrebt Autos über 7 Jahre jedes Jahr zur HU antanzen zu
lassen und wie es scheint ist dieser Vorschlag auch in den entsprechenden Gremien eingebracht worden. Kam ein Artikel in der Presse drüber. Bringt angeblich ein Mehr an Sicherheit und natürlich wesentlich höhere Umsätze, weil die Zahl "alter" Autos ja zunimmt. Kann
da nur hoffen, dass die Autoverbände dagegen Veto einlegen. Insgesamt hat sich der Zustand der Fahrzeugflotte verschlechtert, das sah ich im internen Bericht, vermutlich weil den Leuten auch das Geld fehlt jede Kleinigkeit machen zu lassen. Ist aber auch darauf zurückzuführen, dass selbst fehlendes Wischwasser neuerdings als Mangel eingetragen wird.
Gruss,
Christian
Christian
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- Registriert: 6. Feb 2007, 14:43
März 2007
Hallo,
mit der Änderung der Zulassungsordnung März 2007 ist die vorübergehende Stilllegung abgeschafft worden.
KfZ werden jetzt abgemeldet, das Kennzeichen ist danach wieder verfügbar wenn es nicht reserviert wurde. (Gebühren legt LRA fest soweit ich informiert bin) . Damit ist auch die entgültige Stilllegung und der Briefverfall nach 18 Monaten abgeschafft. Nunmehr gilt dass der Brief nach 7 Jahren verfällt.
Aus diesem Grund gibt es auch für 2008 keine Zulassungszahlen für den X zum Datum 1.1.2008 weil da ja nur die zu diesem Zeitpunkt wirklich zugelassenen Fahrzeuge erfasst sind.
Das Bestreben des TÜV (und der anderen Prüforganisationen natürlich auch) ist schon seit mindestens 10 Jahren für ältere KfZ einen kürzeren Prüfzyklus einzuführen.
Argument ist dabei die Verkehrssicherheit, Motiv die Einnahmenerhöhung. Bislang ist das immer gescheitert.
Schau mer mal obs diesmal klappt - hoffe natürlich nicht.
Servus Andreas
mit der Änderung der Zulassungsordnung März 2007 ist die vorübergehende Stilllegung abgeschafft worden.
KfZ werden jetzt abgemeldet, das Kennzeichen ist danach wieder verfügbar wenn es nicht reserviert wurde. (Gebühren legt LRA fest soweit ich informiert bin) . Damit ist auch die entgültige Stilllegung und der Briefverfall nach 18 Monaten abgeschafft. Nunmehr gilt dass der Brief nach 7 Jahren verfällt.
Aus diesem Grund gibt es auch für 2008 keine Zulassungszahlen für den X zum Datum 1.1.2008 weil da ja nur die zu diesem Zeitpunkt wirklich zugelassenen Fahrzeuge erfasst sind.
Das Bestreben des TÜV (und der anderen Prüforganisationen natürlich auch) ist schon seit mindestens 10 Jahren für ältere KfZ einen kürzeren Prüfzyklus einzuführen.
Argument ist dabei die Verkehrssicherheit, Motiv die Einnahmenerhöhung. Bislang ist das immer gescheitert.
Schau mer mal obs diesmal klappt - hoffe natürlich nicht.
Servus Andreas
Andreas Streitberg
Bertone X 1/9 Club Deutschland
Redaktion Insider
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- Wohnort: Alpenrand
Re: März 2007
Meines Wissen gilt das aber nur für ältere Fahrzeuge. Neuere mit EU-Betriebserlaubnis (also so ca. ab Mitte der 90er Jahre) verfallen GAR NICHT mehr. Anfangs war überlegt, die Vollabnahme dann anch dem Briefverfall durchzuführen, ist aber auch wieder verworfen worden.ZFA128AS hat geschrieben: ...
Nunmehr gilt dass der Brief nach 7 Jahren verfällt.
...
Heißt daß jetzt immer jeweilig nur mehr eine normale HU notwendig ist, wenn eine Wiederzulassung erfolgen soll, egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt war.
mfg., Manfred
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7 Jahre
Hallo,
egal welche Erstzulassung. 7 Jahre abgemeldet und der Brief verfällt, zumindest ist mir nichts anderes bekannt, und Sinn würde das ja auch keinen machen. Bei Wiederzulassung innerhalb der 7 Jahren ist nur die normale HU notwendig.
Servus Andreas
egal welche Erstzulassung. 7 Jahre abgemeldet und der Brief verfällt, zumindest ist mir nichts anderes bekannt, und Sinn würde das ja auch keinen machen. Bei Wiederzulassung innerhalb der 7 Jahren ist nur die normale HU notwendig.
Servus Andreas
Andreas Streitberg
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Sorry, Andreas, aber dann ist dein Wissensstand leider nicht korrekt.
Die vorübergehende Stillegung gibt es nach wie vor, sie ist sogar in der ZLBI ("Schein") als Möglichkeit bei der Abmeldung vom Bearbeiter anzukreuzen... Du kannst also jetzt dein Auto auch gleich endgültig still legen oder eben vorübergehend.
Die 12 Monate haben aber nichts mit der Frist der vorübergehenden Stillegung zu tun, sie sind lediglich die Frist wie lange deine Nummer max. reserviert werden kann.
§19 der neuen Zulassungsverordnung besagt klar im Absatz 2: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam."
Heisst, solange Du an der Zulassungsstelle dein Auto nur als vorübergehend stillgelegt bei der Abmeldung deklarierst, solange bleibt dein "Brief" (den gibts bei den neuen Papieren ja eh seit der neuen Zulassungsverordnung nicht mehr) erhalten.
Darum fragen Sie ja bei jeder Abmeldung ob Du ihn endgültig oder vorübergehend still legst. Egal wie lange!
Und ob das mit den 7 Jahren bei den älteren Fahrzeugen immer noch so ist weiß ich nicht sicher - wäre ja eine Ungleichbehandlung. War halt auf alle Fälle ein Versuch, die alten Fahrzeuge wieder etwas einzudämmen.
Die vorübergehende Stillegung gibt es nach wie vor, sie ist sogar in der ZLBI ("Schein") als Möglichkeit bei der Abmeldung vom Bearbeiter anzukreuzen... Du kannst also jetzt dein Auto auch gleich endgültig still legen oder eben vorübergehend.
Die 12 Monate haben aber nichts mit der Frist der vorübergehenden Stillegung zu tun, sie sind lediglich die Frist wie lange deine Nummer max. reserviert werden kann.
§19 der neuen Zulassungsverordnung besagt klar im Absatz 2: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam."
Heisst, solange Du an der Zulassungsstelle dein Auto nur als vorübergehend stillgelegt bei der Abmeldung deklarierst, solange bleibt dein "Brief" (den gibts bei den neuen Papieren ja eh seit der neuen Zulassungsverordnung nicht mehr) erhalten.
Darum fragen Sie ja bei jeder Abmeldung ob Du ihn endgültig oder vorübergehend still legst. Egal wie lange!
Und ob das mit den 7 Jahren bei den älteren Fahrzeugen immer noch so ist weiß ich nicht sicher - wäre ja eine Ungleichbehandlung. War halt auf alle Fälle ein Versuch, die alten Fahrzeuge wieder etwas einzudämmen.
mfg., Manfred
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Auszug aus ADAC
Auszug aus ADAC zum Thema Zulassung
"Nach bisherigem Recht wurden Fahrzeuge entweder vorübergehend stillgelegt, wenn eine spätere Wiederzulassung geplant war, oder es erfolgte eine endgültige Stilllegung, wenn das Fahrzeug verwertet oder ins Ausland ausgeführt wurde. Beide Vorgänge werden durch die "Außerbetriebsetzung" nach § 14 Abs. 1 FZV abgelöst
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.
Neu ist auch, dass außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen behalten. Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.
Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen. "
Damit sollte es ja jetzt klar sein, oder ?
Servus Andreas
"Nach bisherigem Recht wurden Fahrzeuge entweder vorübergehend stillgelegt, wenn eine spätere Wiederzulassung geplant war, oder es erfolgte eine endgültige Stilllegung, wenn das Fahrzeug verwertet oder ins Ausland ausgeführt wurde. Beide Vorgänge werden durch die "Außerbetriebsetzung" nach § 14 Abs. 1 FZV abgelöst
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.
Neu ist auch, dass außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge nicht mehr automatisch das bisherige Kennzeichen behalten. Nach alter Rechtslage wurde ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug auf das alte Kennzeichen wieder zugelassen, so dass ein zugeteiltes Kennzeichen maximal 18 Monate ruhte. Bei Abmeldungen ab 1.3.2007 wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben.
Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen. "
Damit sollte es ja jetzt klar sein, oder ?
Servus Andreas
Andreas Streitberg
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