Servus, ich hab da mal eine Frage,
und zwar gehts um die 30 Jahre bei der historischen Zulassung, bisher war ich immer der Meinung dass für die 30 Jahre das Kalenderjahr gilt und nicht der Stichtag der ersten Zulassung.
Nun hat der Mann auf der Zulassungsstelle mir den Eintrag eines meiner Autos auf meine 07er Nummer verweigert mit dem Hinweis dass ich bis zum 28.8. warten müsste da der Wagen erst dann 30 Jahre alt sei.
Bei den anderen Autos war das aber bisher nicht so, ich bin mir relativ sicher, dass da immer das Kalenderjahr gereicht hatte, ich dachte auch, dass ich hierzu mal was in einer Oldtimerzeitschrift gelesen habe.
Weiß jemand hier, ob so eine einheitliche Regelung irgendwo offiziell niedergeschrieben ist? Ich würde mit dem Wagen gerne die nächsten Wochen noch einige Oldtimertreffen anfahren, Ende August ist die Saison ja schon fast vorbei...
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Frage zu historischer Zulassung
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...
In der Regel ist der Tag der Erstzulassung als Geburtstag zu nehmen und nicht das Jahr. In NRW auf jeden Fall. Bayern übrigens auch. Auch nicht erst seit ein paar Tagen.
Gruß
Heiko Lange
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.....
In NRW war es immer so.Deltista831 hat geschrieben:Das kann sein, ja, ich hab die letzten Autos noch vor Inkrafttreten der neuen Zulassungsorndung auf die Nummer eintragen lassen. damals galt das jahr... kann es sein dass es jetzt mit der neuen Zulassungsordnung anders ist... blöd...
Gruß
Heiko Lange
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Hallo Manfred,
bei uns in BY gilt schon immer das Datum der Erstzulassung.
Der Gesetzestext lautet so oder so ähnlich:
"... Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,..."
Den Neuen Text findest Du auf der Clubhomepage-
dieser Teil hat sich im Vergleich zur alten Fassung nicht geändert.
bei uns in BY gilt schon immer das Datum der Erstzulassung.
Der Gesetzestext lautet so oder so ähnlich:
"... Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,..."
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Gruss, Torsten
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