Das Forum läuft nun auf dem neuen Server.
Nach so einem Umzug auf eine komplett neue Server-Architektur können durchaus noch Fehler auftreten, daher bitten wir um Euer Feedback:

Bitte Feedback und Wünsche zum neuen Forum hier äußern:
==> FEEDBACK UND WÜNSCHE
Die Userliste wird aktuell bereinigt, d.h. User deren Login schon lange zurück liegt werden - je nach Häufigkeit der Beiträge - entweder deaktiviert oder gelöscht.
Das betrifft im Augenblick nur diejenigen, die eine ungültige Email-Adresse hinterlegt haben. Prüft also bitte Eure Email-Adressen und loggt Euch auch bitte ab und an ein.
Bedenken bitte direkt über das Kontaktformular an uns senden.

Eintragung Fahrwerk Federn

Diskutiere hier Möglichkeiten Deinen Wagen zu verbessern. Egal ob es nur die Montage zeitgenössiger Alufelgen oder ein Komplettumbau auf Gruppe 4 ist, jeder Beitrag hier ist willkommen.
Antworten
Benutzeravatar
FabianL
Beiträge: 50
Registriert: 28. Apr 2018, 15:22
Wohnort: 23795-SE

Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von FabianL »

Hallo zusammen,

ich habe an meinem X einstellbare Dämpfer (https://www.bielstein.com/Sport-Stossda ... llbar-1500) und Federn 35mm (https://www.bielstein.com/Tieferlegungs ... -cm-tiefer) von Bielstein verbaut.
Laut Bielstein sind die Dämpfer eintragungsfrei. Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder sollte ich die Dämpfer sicherheitshalber Schwarz machen.
Gleiches gilt für die Federn laut Bielstein gibt es dafür kein aktuelles Gutachten. Auch hier würden mir Erfahrungen oder Vergleichsgutachten weiter helfen, dann stehe ich bei meinem TÜV-Prüfer nicht mit leeren Händen da.

Gruß
Fabian
Benutzeravatar
HardyK
Beiträge: 244
Registriert: 30. Aug 2010, 17:27
Wohnort: Oberbayern

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von HardyK »

Hallo Fabian,

ich habe auch die Bielstein Federn verbaut und ein Gutachten von 1992 dafür. Damit war die Eintragung kein Problem, auch wenn im Gutachten als Farbe der Federn rot angegeben ist. Schicke mir 'ne PN, wenn Du eine Kopie brauchst.

Gruß
Hardy
Benutzeravatar
magath7
Beiträge: 554
Registriert: 30. Sep 2004, 20:24
Wohnort: Raum Stuttgart-Heilbronn

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von magath7 »

Hallo Fabian

Ich habe ebenfalls die schwarzen Bilsteinfedern eintragen lassen. Wie Hardy richtig beschrieben hat, waren die Federn vor einigen Jahren noch Rot, deshalb steht auch Rot im Gutachten. Aktuell sind diese Federn schwarz (keine Ahnung warum) aber identisch mit den roten, es steht auch dieselbe Nummer drauf. Ich hab das so dem Tüvler erklärt und er hat das akzeptiert.
Die Stoßdämpfer musst Du NIcHT eintragen, das stimmt ebenfalls.

Grüße
Klaus
Benutzeravatar
ECK-BERT-ONE
Beiträge: 328
Registriert: 14. Sep 2002, 20:41
Wohnort: 29559 STADENSEN-(Uelzen)
Hat sich bedankt: 2 Mal

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von ECK-BERT-ONE »

Nach meinem Prüfbericht (RWTÜV FZTP 92 /1989 /00 /00 ) Seite 1, letzter Absatz, ist für die Änderungen nach Vorführung beim TÜV eine erneute Betriebserlaubnis (Eintragung) bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. ...wurde bei meinem KFZ damals auch so gemacht.
Gruß Eckbert
_________________________
1300 Exclusiv/Speciale 1977 1.Hand
Gstalzer
Beiträge: 1697
Registriert: 29. Dez 2007, 16:38
Wohnort: Pöllau

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von Gstalzer »

1 dose schwarz matt fertig
Idealo164
Beiträge: 2
Registriert: 23. Sep 2020, 12:22

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von Idealo164 »

Hallo.
Da ich im Bereich Fahrwerksentwicklung arbeite,und auch viel mit dem TÜV zu tun habe.

Austausch der Dämpfer ist nicht eintragungspflichtig,
Alles andere, na ja bleiben nur die Federn noch übrig, sind eintragungspflichtig, jede Änderung an der Höhe oder Federrate sollte eingetragen werden,sonnst erlischt die ABE.

Hoffe das hilft weiter auch wenn der Post schon älter ist.

Gruß Leopold.
Benutzeravatar
Bernd
Beiträge: 369
Registriert: 7. Sep 2002, 11:35
Wohnort: Beckum

Re: Eintragung Fahrwerk Federn

Beitrag von Bernd »

Das kann ich als Prüfer nur bestätigen. Dämpfer sind eintragungsfrei. Federn sind einzutragen, sofern sie die Fahrzeughöhe verändern. Die geänderte Fahrzeughöhe muss in den Fahrzeugpapieren korregiert werden. Es gibt mittlerweile auch Federnsätze die eintragungsfrei sind, meist aber nur bei den neueren Fahrzeugen (z.B. Golf 7 etc). In Verbindung mit nicht serienmäßigen Leichtmetallfelgen bzw. nicht serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen muss das dann aber trotzdem nochmals gesondert geprüft und ggf. eingetragen werden. Das hängt dann davon ab, was in den jeweiligen Gutachten der Federn und der Felgen steht ;-). Die Farbe der Feder spielt eher eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung eindeutig ist. Ein Erbsenzähler würde sich vielleicht daran hochziehen, ich habe da noch keinem einen Strick raus gedreht. Kommt schon einmal vor, dass sich die Farbe innerhalb der Produktionszeit ändert ;-).

Besten Gruß Bernd
Antworten