ineiner anderen Group gefunden....
Ich habe grade gegoogelt und den Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes
gefunden. Hier steht, wie das mit privaten Kopien von vergriffenen Werken
geregelt ist:
http://www.urhg.de/par53/
"(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes
herzustellen oder herstellen zu lassen ... zum sonstigen eigenen Gebrauch,
... wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk
handelt."
Na Leute ? Das is doch was oder wie ?
by Pö
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- Pö
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