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Lichtaustrittskante

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Timo
Beiträge: 101
Registriert: 9. Sep 2002, 22:21
Wohnort: Drangstedt bei Bremerhaven

Lichtaustrittskante

Beitrag von Timo »

Hallo,

sagt mal kann mir einer erklären, wie man die "lichtaustrittskante" erkennt??

Interessiert mich, da ja die vorgeschriebene Mindesthöhe bei Scheinwerfern am Auto, 50cm vom Boden bis zur Lichtaustrittskante beträgt.

Mfg,
Timo
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ziploader
Beiträge: 1791
Registriert: 23. Aug 2003, 16:56
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Re: Lichtaustrittskante

Beitrag von ziploader »

Timo(27570) hat geschrieben:Hallo,

sagt mal kann mir einer erklären, wie man die "lichtaustrittskante" erkennt??

Interessiert mich, da ja die vorgeschriebene Mindesthöhe bei Scheinwerfern am Auto, 50cm vom Boden bis zur Lichtaustrittskante beträgt.

Mfg,
Timo
Ich glaube, daß du bei Kontrollen/TÜV ehe Probleme mit der Bodenfreiheit, als mit der Höhe der Lichter bekommst... ?

Rein intuitiv würde ich die Mitte des Scheinwerfer(Lichtaustritt bei DE/Xenon) annehmen.. ?!
cu
marcus

----------------------
ab
Beiträge: 56
Registriert: 9. Mai 2005, 11:28

Beitrag von ab »

könnte mir vorstellen, daß das die unterkante des scheinwerfers darstellt. Die höhe von der fahrbahn bis zur scheinwerferunterknate ist beim 1/9 nist sehr viel höher als 50cm. Wenn das auta mächtig tiefergelegt ist könnte es schon mit den serienscheinwerfern problematisch werde (=> Dallara umbau in gleicher rubrig)
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Alex K.
Beiträge: 2169
Registriert: 9. Sep 2002, 10:43
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Beitrag von Alex K. »

Hallo,

wenn Du von vorne auf den Scheinwerfer drauf guckst, siehst Du so ne Art Dreieck in der Lichtscheibe, geformt durch die Oberfläche des Glases. In diesem wird das Licht gebrochen, um die Fahrbahnseite besser auszuleuchten. Die waggerechte Kante dieses Dreiecks ist die Lichtaustrittskante, sie liegt etwa auf Höhe der Mitte des Scheinwerfers. Ich hoffe das ist nicht zu kompliziert beschrieben... habe gerade kein Bild gefunden...

Gruß, Alex
Timo
Beiträge: 101
Registriert: 9. Sep 2002, 22:21
Wohnort: Drangstedt bei Bremerhaven

Bestens...

Beitrag von Timo »

Hallo,

und danke für eure Antworten.

Alex, das ist klasse und einfach erklärt! Danke.

Mfg,
Timo
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ALQUATI
Beiträge: 2917
Registriert: 15. Dez 2002, 16:12

mist...mist....mist

Beitrag von ALQUATI »

Wenns nach deren Maßangabe geht, sind bestimmt einige X1-9 betroffen.... :x
Egal leute, vorm Tüv schraubt ihr die Karre hoch, dannach gehts wieder Richtung Asphalt :D
fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
onkel-howdy
Beiträge: 238
Registriert: 30. Mai 2005, 19:44
Wohnort: 73277 Owen

Beitrag von onkel-howdy »

nurmal so...es gibt KEIN gesetz in deutschland das beinhaltet das ein auto so und soviel bodenfreiheit haben muss. du kannst den runterschrauben bis es aufsitzt. es gibt zwar eine tüv empfehlung die von 8cm min. handelt diese ist aber rechtlich NICHT bindend!!!

das einziges was gesetzlich abgesichert ist sind die nummernschildhöhe (glaub unterkannte 30cm vorne) und die lichtaustrittkannte (die wurde mir erklährt nicht so ohne weiteres zu messen ist....licht an machen an ne wand stellen, dann siehste wie schon gesagt einen 3 eckigen lichtkegel und von dem die unterste stellung = austrittskannte).

allerdings hab ich an meinem passat eine lichtaustrittbalala von ca 47cm und noch niemals ärger beim tüv oder mit den grünen bekommen.
www.35i.net
1500er bj 79 grad im aufbau...ansonsten passat (2. leidenschaft)
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