Howdy Wolfi,
hab mal Frl. Google bemüht und z.B. folgendes beim TUEV-SUEDpunktde gefunden
Hier mal ein Auszug davon:
Welcher Führerschein ist nötig?
Ein Fahrzeug mit einem Anhänger zu steuern ist nicht ganz einfach. Der Gesetzgeber hat daher die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu ziehenden Anhänger begrenzt. Das heißt, wenn ein Auto einen 1000-Kilo-Anhänger ziehen darf, muss das lange noch nicht für den Fahrer gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist hier die Obergrenze für den Hänger. Ist er schwerer, darf er zumindest das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Das zulässige Gesamtgewicht von Auto und Anhänger darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen.
Tempo 80 ist zu wenig?
Grundsätzlich ist Tempo 80 für Gespanne vorgeschrieben. Wer mit Anhänger schneller fahren will, kann sich das genehmigen lassen. Notwendig ist eine Tempo 100-Plakette, die es aber nur gibt, wenn das Auto mit ABS ausgestattet ist, die Reifen am Anhänger für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre sind. Und: Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 110 Prozent des Leergewichts (!) beim Zugfahrzeug betragen. Anlaufstelle für die Tempo-100-Genehmigung sind die Service-Center von TÜV SÜD.
Das hier hab ich im Verkehrsportal gefunden:
Führerschein B
berechtigt für:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Beispiele
angehängt von rts [Email: Keine]
am 29.05.03 14:47
Beispiele:
1.)
Leermasse Pkw = 1,8 t (siehe Fahrzeugschein)
Gesamtmasse Pkw = 2,4 t
Gesamtmasse Anhänger = 1000 kg bzw. 1t
... erlaubt, weil
- Gesamtmasse Anhänger <= Leermasse Pkw
- Gesamtmasse Kombination <= 3,5t
2.)
Leermasse Pkw = 2,0 t (siehe Fahrzeugschein)
Gesamtmasse Pkw = 2,8 t
Gesamtmasse Anhänger = 800 kg
... nicht erlaubt, weil
- Gesamtmasse Kombination größer 3,5t
3.)
Leermasse Pkw = 3,0t (siehe Fahrzeugschein)
Gesamtmasse Pkw = 3,5t
Gesamtmasse Anhänger = 750 kg
... erlaubt, weil
- Gesamtmasse Anhänger <= 750 kg
Jessas, jetzt hab ich mir aber die Fingerles wund geschrieben.
Ich weiß ned ob Dir des was hüüüft, schaugt aber professionell aus, oder?
Ich übernehme für das oben kopi..... ääh geschriebene keine Gewähr !!
Nichtsdestotrotz wünsche ich Dir auf unseren Highways aber eine schöne Fahrt.
Und die Toleranz und das Fingerspitzengefühl unsere Polizei ist ja auch über die Landesgrenzen hinaus als nahezu legendär einzustufen.
Habe die Ehre.
Franky
Es ist nicht die Arbeitslosigkeit die mir Angst macht, sondern die Einkommenslosigkeit.