Spurverbreiterungen ohne Gutachten

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daydriver
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Spurverbreiterungen ohne Gutachten

Beitrag von daydriver »

Hallo, bin in folgender Sache unwissend:

Habe auf der Hinterachse Spurverbreiterungen montiert, für die ich k e i n Gutachten vorweisen kann.
Als ich heute meine Revolution Felgen 7Jx14H2 ET10 eintragen lassen wollte, meinte der TÜV Prüfer, dass ich dieses Dokument
noch vorlegen muss. Die Spurverbreiterungen mit Breite 30 mm pro Seite (nicht Achse) sind von Fa. Power-Tech und haben folgende Kennzeichnung:

ME281 POWER-TECH 6502 40B3

Nach Rücksprache mit Fa. Power-Tech handelt es sich um ein älteres Modell (Stahl) und man könne mir kein Gutachten zukommen lassen.
Man verwies mich an eine Firma Langenberg, die mir für ca. EUR 300,00 ein Gutachten/Achsfestigkeitsnachweis anbieten könne.

Fragen:
1.) Hat jemand ein Gutachten für obige Typnummer ??
2.) Hatte jemand die gleichen/ ähnlichen Probleme gehabt und wie hat man sie gelöst?
3.) Bin ich gezwungen neue Sp.-Verbr. mit Gutachten zu kaufen (inkl. ABE oder Gutachten mit "X1/9-Vermerk")??
4.) Wie sieht das grundsätzlich aus mit den vorgenannten Distanzscheiben??
Man hat mir versucht etwas von einer 2% Regel zu erklären, hat aber nicht geklappt, habe ich nicht verstanden!
Hat wohl auch mit der Einpresstiefe der Felgen zu tun. Als es dann noch um Achsfestigkeitsnachweise ging wars ganz vorbei.

Wäre sehr dankbar, wenn mich jemand erleuchten könnte.

Gruß,
Richard
Alpinchen
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Registriert: 16. Okt 2009, 17:36

Beitrag von Alpinchen »

"2%-Regelung":
Die Spurweitendifferenz (Soll-Wert gegenüber Ist-Wert) darf bis zu 2% des konstruktiv vom Werk festgelegten Wertes betragen.
Wenn also die "Ab-Werk"-Spurweite um bis zu 2% verändert wird, dann wird das ohne weiteren Nachweis toleriert.
Diese Toleranz kann z.B. durch eine Felge mit anderer Einpresstiefe hervorgerufen werden, oder aber auch durch den Einbau von Spurplatten.

Beispiel:
Spurweite 1500mm; 1500/100x2 = 30mm => je Seite 15mm Spurplatte zulässig OHNE Eintragung bei Original-Felgenabmessungen.
Darüber hinaus muss natürlich gewährleistet sein, dass es zu keinerlei Berührung des Rades mit anderen Fahrzeugkomponenten kommt.
Aber: Ein Gutachten für die Spurplatten muss in jedem Fall vorhanden sein.

Sollten größere Spurverbreiterungen zur Anwendung kommen, dann muss diese Verbreiterung in Verbindung mit der
Rad/Reifenkombination explizit im Gutachten genannt sein.
Wenn dieses nicht gegeben ist, dann ist man auf das Wohlwollen des jeweiligen Gutachters (NICHT Prüfer) angewiesen.
Ich habe bei meinem Spassmobil ( kein "X" ) nach langer Suche einen Gutachter gefunden, welcher mir 30mm je Seite,
also eine Spurverbreiterung von 60mm, eingetragen hat.

Der Langenberg ist zwar eine Apotheke, aber es ist allemal billiger und Nerven schonender, als den ganzen Krempel selber bei zu bringen.

Ach ja, noch etwas ganz wichtiges: Nicht jedes "Gutachten" wird von der begutachtenden Stelle akzeptiert.
Vor dem Kauf bitte erst den Gutachter kontaktieren, damit dieser nachschauen kann, ob das Gutachten gültig ist.
Der TÜV NORD und auch TÜV SÜD z.B. erkennen problemlos nur noch Gutachten an, welche aus dem eigenen Hause kommen.
Insbesondere bei Gutachten, welche durch den österreichischen TÜV angefertigt wurden, ist Vorsicht geboten.
Viele dieser Gutachten, mit denen geworben wird, sind vom Ö-TÜV zurück gezogen worden, und somit nicht mehr gültig.

Grüße
Wolfgang
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daydriver
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Spurweite

Beitrag von daydriver »

O.K. wo könnte ich denn nachlesen, welche Spurweite der X an der Hinterachse hat,
oder weiß es jemand?

Gruß,R.
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daydriver
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Spurweiten- Dokumentation

Beitrag von daydriver »

Hallo Zusammen,

wollte mein Problem nochmal thematisieren, da noch aktuell:

Kann mir jemand bitte einen Tipp geben, wo ich zwecks Vorlage beim TÜV die Spurweite eine 5 Gang nachlesen und dokumentieren kann!?
Bitte um Hilfe.

Gruß,
Richard
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manuel
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Beitrag von manuel »

Im Haynes steht: track rear 1343mm. Im Originalhandbuch 1350mm.
Gruß Manuel
161999 & 162827
http://polytechnica.de
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