Ich weiß, ich weiß, gibt so eingies dazu im Forum (keine Angst, ich will aber auch nichts zu Schlauch/ohnne Schlauch wissen)... Hier meine Frage:
Bei einem 86er X mit CD 179 und der Eintragung 165/70/13 und 185/60/HR 13 würde ich - falls ich welche finde - gerne CD30 mit der 185er-Bereifung aufziehen.
1. Ist die Eintragung unproblematisch? Muß ich da nur ein allg. Gutachten beibringen, daß man die Felgen an dem Auto fahren darf und darf dann automatisch mit den 185er Reifen losziehen?
2. Muß ich irgendwelche Veränderungen an der Karosserie vornehmen?
3. Wenn ich Magnesium-Felgen kriege, kann ich die zwecks Überarbeitung auch einfach nass anschleifen, Grundieren und mit Felgensilber lackieren oder muß ich da Irrsinns-Aufwand betreiben mit Strahlen usw.? Bei meinem früheren X habe ich auch mal mit Felgensilber gemacht, sah mehr als gut genug aus und hat gehalten, allerdings auf Alus.
Danke!
Beliebtes Thema: CD30
- Michael V.
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Geht schon
Hallo Maeff,
wenn die gewünschte Reifengröße bereits in den Papieren (ab Werk) eingetragen ist, brauchst Du in Sachen Reifen natürlich beim TÜV nichts unternehmen. Mit den CD30 ist es so ein zweischneidiges Schwert. Ich kenne einige X-Piloten, die CD30 in der Konstelation (Reifengröße bereits ab Werk eingetragen) ohne weitere TÜV-Vorführung als "Standardfelge" fahren. Es wurde bisher niemals bemängelt, weder bei der zweijährlichen TÜV-Prüfung, noch in einer Polizeikontrolle.
Rein vom Gesetzgeber her müsstest Du die CD30 aber eigentlich eintragen lassen.
Mach es wie Du denkst....
Zum "Restaurieren" der Mg-CD30: ja natürlich, das kann man so machen. Wenn man's ordentlich mach, hält es auch entsprechend lange. Schonender Einsatz (z.B. kein Winter) schont die Felgen dann auch.
wenn die gewünschte Reifengröße bereits in den Papieren (ab Werk) eingetragen ist, brauchst Du in Sachen Reifen natürlich beim TÜV nichts unternehmen. Mit den CD30 ist es so ein zweischneidiges Schwert. Ich kenne einige X-Piloten, die CD30 in der Konstelation (Reifengröße bereits ab Werk eingetragen) ohne weitere TÜV-Vorführung als "Standardfelge" fahren. Es wurde bisher niemals bemängelt, weder bei der zweijährlichen TÜV-Prüfung, noch in einer Polizeikontrolle.
Rein vom Gesetzgeber her müsstest Du die CD30 aber eigentlich eintragen lassen.
Mach es wie Du denkst....
Zum "Restaurieren" der Mg-CD30: ja natürlich, das kann man so machen. Wenn man's ordentlich mach, hält es auch entsprechend lange. Schonender Einsatz (z.B. kein Winter) schont die Felgen dann auch.
Viele Grüße
Michael
Nordisch by nature!
X im Norden: www.X19Hamburg.de und www.ScuderiaX19.de (Stammtisch vom X1/9-Club - Deutschland)

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- Streitberg
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Eintragung
Eigentlich hat der Michael schon alles gesagt.
Die Unterlagen für die Eintragung können (für unsere Mitglieder) bei uns im Clubshop bezogen werden.
Servus Andreas
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