zum Thema H-Kennzeichen möchte ich Euch meine Erfahrungen mitteilen. Ich war am gestrigen Tage beim TÜV, um für mein blaues Playmobil die H-Zulassung nach §21 zu erlangen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1) Die Erstzulassung des Kfz muss 30 Jahre zurück liegen (in meinem Fall EZ: 10.12.1975)
2) Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein, es wird innerhalb der Prüfung eine Hauptuntersuchung durchgeführt, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Demzufolge gibt es auch eine frische Plakette bei der späteren Ummeldung auf ein H-Nummernschild.
3) Das Fahrzeug muss original bzw. zeitgenössisch restauriert sein und einen erhaltungswürdigen Zustand haben (Auslegungssache des Prüfers)
4) Evtl. Zubehör wie z.B. Felgen, Reifen, Lenkrad, Spoiler oder ähnliches muss innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung gebaut worden sein. Die Anbauteile müssen sich also theoretisch seit 20 Jahren am Fahrzeug befunden haben können. Ein Nachweis dazu ist beizubringen!
Die Prüfung erfolgt nicht durch einen "normalen" TÜV-Prüfer, sondern durch einen Sachverständigen, der z.B. auch Vollabnahmen und Eintragungen macht. In Hamburg "Baurat" genannt.
Um eines vorwegzunehmen, ich habe nicht von allen oben aufgeführten Voraussetzungen gewusst und demzufolge Fehler gemacht. Unter anderem deshalb, sozusagen als Aufklärung für alle X-Piloten, die diesen Schritt noch vor sich haben, schreibe ich auch diesen Beitrag!
So habe ich nicht gewusst, dass im Rahmen der Prüfung eine normale Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Entsprechend hatte ich den X nicht vorbereitet und hatte z.B. keine Nummernschildbeleuchtung. Das Sportlenkrad von MOMO habe ich im Vorfeld gegen das Original-Volant getauscht, mit der Folge, dass die Hupe nicht funktionierte. Die Scheinwerfer waren verstellt (ach ja, da hatte ich doch vor Kurzem was dran gemacht...


Ich erzählte dem Prüfer dann von dem Sportlenkrad, welches ich glücklicherweise im Kofferraum hatte und zeigte es ihm. Der Prüfer klärte mich dann über den oben schon erwähnten Passus der Zubehörteile auf und verlangte die TÜV-Bescheinigung zum Eintragen. Das dort vermerkte Datum sei relevant. Selbiges gelte im Übrigen auch für die Bereifung (185/60x13) und die Tieferlegung. Weiterhin als nicht original wurde der Grünkeil in der Frontscheibe angesehen.
Insofern hatte ich nun ein Problem.

Dieser blätterte skeptisch die Unterlagen durch. Das Reifengutachten vom Club für die Bereifung auf CD30 ist von 1987, das Gutachten für das MOMO von 1991 und die Tieferlegung hat ein Gutachten von 1993! Mit Engelszungen redete ich nun auf den Prüfer ein, zeigte ihm den alten Hörmann-Katalog (er war ganz begeistert von den vielen halbnackten Mädels aber leider nicht so sehr von den dort gezeigten X1/9) und erzählte ihm, dass die Karre ja nun wieder hupt,



Nach sehr viel Überzeugungsarbeit (Tieferlegungsfedern gab es schon früher und die Tieferlegung ist ja nicht sooo extrem, die Bereifung auch nicht, andere Frontscheiben gibt es gar nicht mehr und so weiter) konnte ich den guten Mann nach ca. einer halben Stunde mehr oder weniger überreden, mir dass H-Gutachten auszustellen.
Fazit: so einfach, wie hier im Forum schon einmal dargestellt, ist die Erlangung des H-Kennzeichens nicht. Das gilt ganz besonders für leicht getunte Fahrzeuge, was ja wohl die Mehrzahl der X1/9 betrifft.
Ich hoffe, Euch hilft dieser Bericht ein wenig weiter, falls ihr auch die H-Hürde nehmen wollt. Ich hab's ja nun geschafft und werde mein Playmobil in den nächsten Tagen abmelden. Zum Frühjahr hin werde ich dann beim Wieder-Zulassen das H-Nummernschild bekommen!