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Nummernschild

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Heiko
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Nummernschild

Beitrag von Heiko »

Wie lange nach einer Abmeldung bleibt heute mein Nummernschild meins ???
Gruß
Heiko Lange

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Querlenker
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Beitrag von Querlenker »

18 Monate auf jeden Fall (vorrübergehende Stilllegung).
Was dann passiert weiß ich nicht.
Wahrscheinlich wird die Zula irgendwann Deine Nummer wieder freigeben.
Gruß Querlenker

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Miket
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...

Beitrag von Miket »

Wurde das jetzt nicht auf sieben Jahre verlängert, oder bezieht sich das allein auf den Brief bzw. die Vollabnahme?
Gruß
Michael

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Michael V.
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Beitrag von Michael V. »

Ulix hat geschrieben:18 Monate auf jeden Fall (vorrübergehende Stilllegung).
Was dann passiert weiß ich nicht.
Richtig, nach einer vorübergehenden Stilllegung hast Du maximal 18 Monate Zeit, das Kfz wieder mit der gleichen Nummer zuzulassen. Danach wird (zumindest in Hamburg und Schleswig-Holstein) das Nummernschild ein Jahr gesperrt und kommt nach Ablauf dieses einen Jahres ganz normal wieder als "frei" in Umlauf.
Viele Grüße
Michael
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Joachim
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Beitrag von Joachim »

Hab neulich auch ganz erwartungsvoll bei der Zulassungstelle nach den 7 Jahren gefragt - die haben mich nur mit grossen Augen angeschaut - hatten noch nicht einmal was davon gehört. Was will man auch erwarten...

Das Gesetz ist wohl noch in der Pipeline, bis dahin definitiv 18 Monate, leider.

Ciao Joachim
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Streitberg
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7-Jahre

Beitrag von Streitberg »

Hallo,

das mit den 7-Jahren steht in einem Entwurf zur Änderung.
Ob, bzw. wann da was draus wird und was das dann für einen Einfluß auf das Nummernschild hat ist jetzt noch nicht zu sagen.

Bislang 18 Monate.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
X19Heiko
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Beitrag von X19Heiko »

hallo,

also kurze aufklärung.

wenn du dein auto vorrübergehend stilllegst bleibt die nummer für 18 monaten deins. aber solltest du dein auto verkauft haben und es wird in einem anderen bezirk wiederzugelassen ist deine nummer nach 6 wochen wieder frei! es seidenn du reservierst es dir das kannst dann für mehrere monaten/Jahre reservieren... kost aber!

achja und wenn dein auto länger wie 18 monaten abgemeldet ist musst du eine U21 also vollabnahme machen! und wenn du nach 18monaten und mehr nicht dein auto wiederzugelassen wird kommt ein briefchen vom landratsamt mit einer "Verbleibserklärung" oder auch "Erklärung über den Verbleib" genannt, in dem du angaben zu dem standort und besitzer des Fahrzeuges machen musst....


also wie du siehst also nur bürokraten kacke aber du bist DEUTSCHLAND :lol:


beste grüße
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Streitberg
Beiträge: 4565
Registriert: 9. Sep 2002, 22:09
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Stillegungsfrist

Beitrag von Streitberg »

Hallo,

bei der Stillegungsfrist wird es eine Änderung auf 7 Jahre geben.
Was das allerdings auf die Nr. für einen Einfluß hat wird sich zeigen.
Das Gesetz bzw. die Verordnung zur Stillegung ist noch nicht durch, jedoch ist die Tatsache von der Länderkammer abgesegnet, wird also werden, ist nur noch eine Frage der Zeit, vermutlich aber erst 2007.

Servus Andreas
ICH LENKE, ALSO BIN ICH
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