na die erkenntnis habe ich von meinem nachbarn der in der schadensregulierung bei der provincial tätig ist der sollte sowas wissenGoldi hat geschrieben:triple x hat geschrieben:das ist korrektpulpix hat geschrieben:Brandheißes Thema ! Ein sehr seriöser Bekannter hat mir versichert, daß die Haftpflichtversicherung nur bis 10000 DM, also etwa 5080 Euro, zurückfordern kann, auch wenn du mit Doppelweber und sonst was unterwegs bist. Der Typ ist Versicherungsvertreter.
Wenn hier jemand was anderes weiß, bitte schreiben!!!!
Herbert
der schaden deines gegners wird geregelt und bis zu 5000 euros kann die versicherung bei dir zurückholen
problematisch wirds für dich bei nem kaskoschaden denn den bezahlt die assekuranz nicht in so einem fall das heisst
hast du vollkasko und einen verschuldeten unfall gibts keinen cent
Das stimmt nicht so pauschal
Wo hast Du diese "Erkenntnis"her![]()
Gebe mir bitte ein Aktenzeichen, bei dem so, wie Du das beschrieben hast, verfahren wurde.
Bedenke, ich spreche von einem angebautem Teil, welches die BE erlöschen läßt,
aber keinen Einfluß auf den Unfall hat
@ Henk
Entschuldigung für die Entführung Deines Beitrages.
Ich habe, wie viele andere X-Freunde, einen Sportluftfilter von Dir
und bin damit sehr zufrieden![]()
az habe ich jetzt keines aber sowas konnte man z.b. in der zeitung lesen ich möchte hier nur an den fall kübelböck/gurkenlaster erinnern
da wurde so verfahren
und zum erlöschen der be durch das anbauteil
beim fahren mit erloschener be fährst du rein rechtlich ohne zulassung