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4-Punkt-Gurten

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Ivo
Beiträge: 43
Registriert: 5. Jan 2010, 23:06
Wohnort: Zürich

4-Punkt-Gurten

Beitrag von Ivo »

Möchte bei meinem X 4-Punkt-Gurten einbauen.
Hat dies schon wer gemacht, oder ist dies gar nicht möglich?
Ich denke jetzt an die obere Befestigung, an der ja normalerweise die Originalgurte befestigt ist. Das Problem ist das diese sehr weit exzentrisch zur Sitzmitte ist.
Bei einem vierplätzigen FZ hat man ja die Möglichkeit die Gurte mit dem Anschlusspunkt auf der Rücksitzbank zu koppeln. Vorausgesetzt es fährt dann hinten niemand mit.
Hat jemand Erfahrung damit?
Ein schöner Sportsitz mit Durchbrüchen im Schulterbereich sieht mit Originalgurten halt nicht so toll aus...


Danke... :roll:
ManfredS
Beiträge: 4243
Registriert: 15. Mai 2007, 01:42
Wohnort: Alpenrand

Beitrag von ManfredS »

Was Du meinst ist ein Hosenträgergurt und der ist auch nur ein Dreipunktgurt. Die Punkte sind dabei die Befestigungspunkte.
Ein Vierpunktgurt ist es wenn die beiden "Hosenträger" nicht nach dem Sitz zusammen geführt werden, sondern getrennt zu zwei Befestigungspunkten gehen.
Solche 4-Punktgurte sind aber meist im Bereich der öffentlichen Strasse nicht zugelassen.

zu deiner Frage: Hosenträgergurte können nicht legal im X gefahren werden. Die seitliche Befestigung am Original-Befestigungspunkt ist nicht zulässig und auch höchst unsicher...

Theorethisch könnte man noch eine starke Verstrebung hinter den Sitzen zwischen den B-Säulen einsetzen und dort die Gurte befestigen. Zulässig ist sowas wegen dem fehlenden Nachweis der Sicherheit ohne aufwändiges und teures Einzel-Gutachten auch nicht.

Also am besten mit den Gurtdurchführungen abfinden, oder Sitze ohne Löcher kaufen..
mfg., Manfred
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Michael V.
Beiträge: 2814
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Anmerkungen dazu

Beitrag von Michael V. »

Moin,

grundsätzlich ist das, was Manfred hier schreibt, nicht falsch. Dennoch einige Anmerkungen dazu:

Zunächst einmal gibt es durchaus 4-Punkt Gurte (auch im Niedrig-Preis-Bereich), die eine ECE-Zulassung und auch eine Zulassung gem. Straßenverkehrzulassungsordnung haben. Siehe dazu die einschlägigen Seiten der Hersteller, z.B. Schroth, Sabelt, Sandtler und Co. Günstige Gurte in dem Bereich sind z.B. die Gurte aus der "Clubman-Serie" von Sabelt.
Eventuell ist eine StVZo-Zulassung für den Fragenden ja auch gar nicht so relevant, weil er das Fahrzeug nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums einsetzen möchte, wer weiss (könnte ja theoretisch sein)?
...oder der Kollege kommt gar nicht aus Deutschland und in anderen Ländern gibt es evtl. andere Bestimmungen?

Wie auch immer, eine technisch machbare und auf Rennstrecke anerkannte Methode der Befestigung würde entweder einen Käfig voraussetzen, an dem die Gurte im hinteren Bereich befestigt werden, oder aber wirklich eine eingeschweißte / evtl. sogar nur verschraubte Querstange hinter den Sitzen.
Dennoch sind natürlich die in den jeweiligen Ländern üblichen Bestimmungen beim Ein- bzw. Umbau einzuhalten!

Eine einfache Lösung wie in 4-Sitzigen Fahrzeugen ist im X m.E. realistisch leider nicht umsetzbar.
Siehe:
Bild
(Quelle: www.sandtler.de)

Gruß
Michael
ManfredS
Beiträge: 4243
Registriert: 15. Mai 2007, 01:42
Wohnort: Alpenrand

Beitrag von ManfredS »

Du widersprichst mir ja nicht, Michael... ;)

Ich hab ja nur geschrieben, dass die meisten 4 Punktgurte nicht für die Strasse sind, geben tuts natürlich welche.
Da der Kollege Ivo aus der Schweiz kommt, hab ich extra nicht die deutsche STVZO genannt, aber ich gehe davon aus, dass die schweizerischen Zulassungsbestimmungen bestimmt nicht lascher sind als die deutschen...
mfg., Manfred
Ivo
Beiträge: 43
Registriert: 5. Jan 2010, 23:06
Wohnort: Zürich

Beitrag von Ivo »

Manfred: Ja, eigentlich meinte ich ne 3 Punkt-Gurte (Bin mich normalerweise eben sogar ne 5 Punkte gewonnt vonm Akrofliegen)
Dann werd ich wohl oder übel die Originalen verbauen denn wenn bei euch nicht erlaubt, dann erst recht nicht in der Schweiz.
Lascher bzw. tolleranter sind unsere Beamten ganz bestimmt nicht. Ich gehe schon fast so weit und sage das ihr diesbezüglich im Schlaraffenland seit!
Ein kleines Beispiel: Was bei euch ein TÜV-Gutachten hat sollte ja keine Probleme bereiten.
Weise ich in der Schweiz ein TÜV-Gutachten vor, dann nützt das so ziemlich gar nix. Die wollen alles selbst noch getestet haben, bzw. vor allem abkassieren!
Ich red jetzt nicht irgendwelches Zeugs daher, sonder habe schon selbst die Erfahrung gemacht. Ich hatte nen Ford Capri mit ner C&C-Schalldämpferanlage, inkl. TÜV-Gutachten. Keine Chance, musste ne Lärm- sowie Leistungsmessung machen.
Lärmmessung vom Kanton hat ca. €300 gekostet, Leistung hat mir der Hersteller des Hosenrohres zum Glück umsonst gemacht.
(Und ich hätte noch mehr Beispiele...)

Fazit: Ich probiers gar nicht erst...

Danke für eure Antworten
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