Infos zu Import gesucht.
- ziploader
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Infos zu Import gesucht.
Was ist alles zu beachten und wird beötigt, wenn ich ein Fahrzeug möglichst günstig aus der Schweiz importieren will ?
Was ich weiß:
- 16% MwSt. muß ich auf den Kaufpreis(?) bezahlen.
- 10% Einfuhrzoll kann ich mir laut Aussage Zoll durch eine EUR1-Bescheinigung(EU-Übereinstimmungsbescheinigung) sparen.
- "große Abnahme"
- Datenblatt für TÜV ?
Was ich weiß:
- 16% MwSt. muß ich auf den Kaufpreis(?) bezahlen.
- 10% Einfuhrzoll kann ich mir laut Aussage Zoll durch eine EUR1-Bescheinigung(EU-Übereinstimmungsbescheinigung) sparen.
- "große Abnahme"
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cu
marcus
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- Uli.R
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Hallo Marcus
Stimmt alles, was du schreibst
Ohne 16 % Einfuhraumsatzsteuer geht nix
Dann mußt du beim Zoll hier so eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" beantragen - und die kriegst du, wenn du alle Zölle bezahlt hast und die Einfuhrumsatzsteuer. Die EUR.1 mußt du schon in der Schweiz besorgen, meine ich. unter 6.000 Euro ist das aber kein Problem. Ansonsten sind 10 % auf 800 Euro jja zu verkraften (gell, wichtig ist, was im Kaufvertrag steht, nicht was da wirklich geflossen ist
. Allerdings sollte man die Zöllner nicht für blöd halten.
Der TüV macht eine Volllabnahme nach 21, du brauchst ja auch einen deutschen Brief.
Ohne 16 % Einfuhraumsatzsteuer geht nix
Dann mußt du beim Zoll hier so eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" beantragen - und die kriegst du, wenn du alle Zölle bezahlt hast und die Einfuhrumsatzsteuer. Die EUR.1 mußt du schon in der Schweiz besorgen, meine ich. unter 6.000 Euro ist das aber kein Problem. Ansonsten sind 10 % auf 800 Euro jja zu verkraften (gell, wichtig ist, was im Kaufvertrag steht, nicht was da wirklich geflossen ist

Der TüV macht eine Volllabnahme nach 21, du brauchst ja auch einen deutschen Brief.
Noch ein Bekloppter mehr 
1988er i.e. in Nero 601
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- Alex K.
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Hi,
haben ja gerade tefloniert, an dieser Stelle nochmal für alle anderen, die es interessiert: grundsätzlich sollte man das Auto an einem Wochentag überführen, da die netten Wochened-Zöllner ein "nicht von Hand bewegliches Beförderungsmittel" nicht verzollen dürfen. Der Zöllner war allerdings recht nett und hat mich trotzdem fahren lassen
Das hatten mir die Herren vom Zollamt bei mir um die Ecke leider vergessen zu erwähnen. Jetzt muss ich die nächste Woche nochmal besuchen gehen... Grundsätzlich sind 10% Zoll und 16% Merwehrtsteuer fällig.
Gruß, Alex
haben ja gerade tefloniert, an dieser Stelle nochmal für alle anderen, die es interessiert: grundsätzlich sollte man das Auto an einem Wochentag überführen, da die netten Wochened-Zöllner ein "nicht von Hand bewegliches Beförderungsmittel" nicht verzollen dürfen. Der Zöllner war allerdings recht nett und hat mich trotzdem fahren lassen

Gruß, Alex
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Die MWSt. mußte ich bei meinem US-Import 1994 auch für die Transport-Kosten Wohnort USA-Verschiffungsort USA bezahlen! Können also leicht nochmals ein paar EUR dazukommen.Alex K. hat geschrieben:ich die nächste Woche nochmal besuchen gehen... Grundsätzlich sind 10% Zoll und 16% Merwehrtsteuer fällig.
Bertone X1/9
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Habe vorhin beim ADAC einen guten Überblick gefunden, was zu tun ist und was nötig ist und was es kostet.
Kann ich auf Wunsch auch als PDF zuschicken..
Einfuhrzoll ist nur für Fahrzeuge aus nicht EFTA-Staaten und über 6000,- oder ohne EUR1-Bescheinigung notwendig.
Und da man Import aus der Schweiz selbst durchführen kann, kostet es auch keine Steuer für den Transport.
Kann ich auf Wunsch auch als PDF zuschicken..
Einfuhrzoll ist nur für Fahrzeuge aus nicht EFTA-Staaten und über 6000,- oder ohne EUR1-Bescheinigung notwendig.
Und da man Import aus der Schweiz selbst durchführen kann, kostet es auch keine Steuer für den Transport.
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Ich hatte meine Autos auch selbst nach Los Angeles gebracht, das war dem deutschen Zoll egal. Da werden halt fiktive Transportkosten proportional zum entsprechenden Wohnort (und der lag dummerweise nicht in Californien) gerechnet. War ja nur als Warnung gedacht, daß der Hebel der Zollbeamten recht lang sein kann und man keine Chance hat, an seine Autos zu bekommen, wenn man nicht Bares abliefert ...ziploader hat geschrieben: Und da man Import aus der Schweiz selbst durchführen kann, kostet es auch keine Steuer für den Transport.
Bertone X1/9
- Dierk
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Ok, wenn Du das Babe dann glücklich nach Deutschland gebracht hast, gehts weiter:
Du brauchst die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dein Auto vom Kraftfahrtbundesamt. Die bekommst für etwa 10 Euro per Nachnahme auf Antrag vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Antrag gibts bei Zulassungsstelle bzw. als Download beim KBA im Internet.
Achtung hier nicht die event. amerikanische VIN, sondern die vorne eingestanzte Fahrgestellnummer eintragen.
Beim TÜV mußt Du ne Vollabnahme und dann die Vorlage fürs Zulassungsamt machen lassen. Falls es sich um einen serienmäßigen Kat-X handelt, gibts zur Eintragung ein Homog.-Gutachten von Fiat. Kann auch auf meiner HP heruntergeladen werden ( www.project-x19.de ).
Normalerweise hat der TÜV aber schon Unterlagen für unsere X1/9.
Versuch aber beim TÜV event. noch ein kleines Kennzeichen herauszuschlagen. Mir hat er ein Gutachten für ein 36er Schild rausgeschrieben.
Event. rote Sidemarker (Seitenbeleuchtungen) oder rote Blicker müssen eingetragen werden. Gelbe Sidemarker (dauernleuchtende Blinker) hingegen sind inzwischen nicht mehr eintragspflichtig.
Ja, dann gehts mit Zollpapieren, TÜV-Papieren zum Zulassungsamt.
..... ganz easy
Du brauchst die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dein Auto vom Kraftfahrtbundesamt. Die bekommst für etwa 10 Euro per Nachnahme auf Antrag vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Antrag gibts bei Zulassungsstelle bzw. als Download beim KBA im Internet.
Achtung hier nicht die event. amerikanische VIN, sondern die vorne eingestanzte Fahrgestellnummer eintragen.
Beim TÜV mußt Du ne Vollabnahme und dann die Vorlage fürs Zulassungsamt machen lassen. Falls es sich um einen serienmäßigen Kat-X handelt, gibts zur Eintragung ein Homog.-Gutachten von Fiat. Kann auch auf meiner HP heruntergeladen werden ( www.project-x19.de ).
Normalerweise hat der TÜV aber schon Unterlagen für unsere X1/9.
Versuch aber beim TÜV event. noch ein kleines Kennzeichen herauszuschlagen. Mir hat er ein Gutachten für ein 36er Schild rausgeschrieben.
Event. rote Sidemarker (Seitenbeleuchtungen) oder rote Blicker müssen eingetragen werden. Gelbe Sidemarker (dauernleuchtende Blinker) hingegen sind inzwischen nicht mehr eintragspflichtig.
Ja, dann gehts mit Zollpapieren, TÜV-Papieren zum Zulassungsamt.
..... ganz easy

- Uli.R
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Stümmt alles
Eine klitzekleine Ergänzung zu dem von Dierk geschriebenen: Die Unbedenklichkeitsbscheinigung von Flensburg (KBA) ist nicht das Papier vom Zoll. So ganz genau krieg ich es auch nicht auf die Kette - entweder heißt das Ding vom Zoll auch so oder aber die vom KBA wollen die Zollpapiere sehen, sonst stellen sie ihre Bescheinigung nicht aus.
Und die Hinweise auf der ADAC-Seite kenne ich auch, sollte man auf jeden Fall vorher lesen
Und die Hinweise auf der ADAC-Seite kenne ich auch, sollte man auf jeden Fall vorher lesen
Noch ein Bekloppter mehr 
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Hi,
war Montag beim Zoll und hab das Auto ordnungsgemäß verzollt. Folgende Dinge sind noch zu beachten:
Wird das Auto nicht direkt an der Grenze verzollt, MUSS man mit dem Auto beim Zoll erscheinen. Es wird dann eine "Beschau" durchgeführt.
Bei einem Warenwert von über ...(ich glaube 1000 Euro...
) muss man die Absicht, ein Fahrzeug zu verzollen, schriftlich anmelden
Entsprechende Vordrucke gäbe es unter http://www.zoll.de
Die EUR.1-Bescheinigung bräuchte man nicht bei einem Warenwert von unter 6000 Euros, hier würde ein Vermerk des Verkäufers ausreichen.
Den Vermerk hab ich nur leider wieder vergessen... 
Der Zollbeamte meinte nur, man könne alles auf der Internetseite nachlesen, "da steht alles drin und die nötigen Vordrucke gibt's da auch zum rinterladen". Komisch, das Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigungs-Formular hat er nicht gefunden, noch nicht mal in seinem Büro...
Gruß, Alex
war Montag beim Zoll und hab das Auto ordnungsgemäß verzollt. Folgende Dinge sind noch zu beachten:
Wird das Auto nicht direkt an der Grenze verzollt, MUSS man mit dem Auto beim Zoll erscheinen. Es wird dann eine "Beschau" durchgeführt.
Bei einem Warenwert von über ...(ich glaube 1000 Euro...


Die EUR.1-Bescheinigung bräuchte man nicht bei einem Warenwert von unter 6000 Euros, hier würde ein Vermerk des Verkäufers ausreichen.


Der Zollbeamte meinte nur, man könne alles auf der Internetseite nachlesen, "da steht alles drin und die nötigen Vordrucke gibt's da auch zum rinterladen". Komisch, das Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigungs-Formular hat er nicht gefunden, noch nicht mal in seinem Büro...
Gruß, Alex
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Hier die Tabelle:
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... ebersicht/
Hier das Dokumet förmlichen Präferenznachweisen:
http://www.zoll-d.de/z1_bilder/a1_zoll/eur1.jpeg
Es lebe Suchmashine des Zoll

http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... ebersicht/
Hier das Dokumet förmlichen Präferenznachweisen:
http://www.zoll-d.de/z1_bilder/a1_zoll/eur1.jpeg
Es lebe Suchmashine des Zoll

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Der Zöllner meinte, dass die EUR.1-Bescheinigung bei einem Warenwert unter 6.000 Euro nicht nötig sei. Diese Bescheinigung zu bekommen, ist wohl sehr aufwändig, meinte er. So wie ich das jetzt durch das Gewurschtel vom Zoll verstehe, benötigt man einen Präferenznachweis, um sich die 10% Zoll zu sparen. Bei einem Warenwert unter 6.000 Euro reicht ein "vereinfachter Präferenznachweis", den "der Ausführer bis zu bestimmten Wertgrenzen oder nach Bewilligung vereinfachter Verfahren als sog. 'Ermächtigter Ausführer' eigenverantwortlich ausfertigt". Dies ist dann die "Ursprungserklärung auf der Rechnung":
Und, jetzt alles klarDer Zoll hat geschrieben:Die Erklärung auf der Rechnung, deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten auszufertigen. Die Fußnoten brauchen jedoch nicht wiedergegeben werden.
Übersteigt der Gesamtwert der in der jeweiligen Sendung enthaltenen Ursprungszeugnisse 6.000 EUR, so ist die Abgabe der Erklärung nur im Rahmen einer besonderen, durch das zuständige Hauptzollamt zu erteilenden Bewilligung (Ermächtigter Ausführer) zulässig.
Deutsche Sprachfassung:
Der Ausführer ["Ermächtigter Ausführer", Bewilligungs-Nr. .................. (1)] der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ............................ Ursprungswaren sind (2).
............................................................... (3)
(Ort und Datum)
.....................................................................
[Unterschrift (4) des Ausführers und
Name des Unterzeichners in Druckschrift (5)]
Fußnoten:
(1) Wird die Erklärung auf der Rechnung durch einen "Ermächtigten Ausführer" ausgefertigt, so ist die Bewilligungsnummer des ermächtigten Ausführers an dieser Stelle einzutragen. Wird die Erklärung auf der Rechnung nicht durch einen ermächtigten Ausführer ausgefertigt, so können die Wörter in Klammern weggelassen oder der Raum kann leergelassen werden.
(2) Der Ursprung der Waren ist anzugeben. Betrifft die Erklärung auf der Rechnung ganz oder teilweise Waren mit Ursprung in Ceuta oder Melilla, so bringt der Ausführer auf dem Papier, auf dem die Erklärung ausgefertigt ist, deutlich sichtbar die Kurzbezeichnung "CM" an.
(3) Diese Angaben können entfallen, wenn sie in dem Papier selbst enthalten sind.
(4) In Fällen, in denen der Ausführer nicht unterzeichnen muss, entfällt auch der Name des Unterzeichners.
(5) Dies ist nicht erforderlich, wenn die Unterschrift selbst lesbar ist.



Gruß, Alex
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Das ist nur das, was ich beim Blättern auf den Zoll-Seiten von mir gegeben habe, wie ich mit Erschrecken feststellen musste... Man wird hat langsam älter, da rutschen einem manchmal mit Sabber vermischte komische Töne raus... Das ist in etwa so, wie wenn Prof. Albert die gesamte Tafel dafür benutzte, die geostationäre Umlaufbahn eines peruanischen Aufklärungssatteliten zu berechnen und durch Herleitung aus dem Kopf das Alpenmassiv mitberücksichtigt, da der Satellit dort eine später zu berechnende Beule in seiner Flugbahn ausführt... 
Gruß, Alex

Gruß, Alex